Mobiltelefon: Auch der Fahrlehrer darf
auf dem Beifahrersitz nicht telefonieren
Auch
der Fahrlehrer, der sich während einer Fahrschulübungsfahrt nur auf dem
Beifahrersitz befindet, ist neben dem das Fahrzeug lenkenden Fahrschüler
Fahrzeugführer im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Daher begeht er eine
Ordnungswidrigkeit, wenn er während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt.
Mit
dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg darauf
hingewiesen, dass auch als Fahrzeugführer gelten könne, wer nicht selbst
hinter dem Steuer sitze. Es sei Aufgabe des Fahrlehrers, den Fahrschüler
ständig zu beobachten. Notfalls müsse er sofort eingreifen können. Damit
unterliege er den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten wie
der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler (OLG Bamberg, 2 Ss OWi 127/09).
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