Geschwindigkeitsmessung: Messverfahren
beim Messgerät ES 3.0
In
manchen Fällen lohnt es sich, das Messverfahren bei einer
Geschwindigkeitsmessung zu hinterfragen.
Das
zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Lübben. Dort hatte bei einer
Messung mit dem Messgerät ES 3.0 die in der Bedienungsanleitung geforderte
„nachvollziehbar" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt. Das Gericht
entschied, dass daher nicht klar erkennbar sei, ob es sich bei dem
gemessenen Kfz tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug handele und ob die
gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation stehe. Die
Messung sei daher unverwertbar (AG Lübben, 40 OWi 1321 Js 2018/10
(58/10)). |