Entziehung der Fahrerlaubnis: Abkürzung
der Sperrfrist
Die
Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann vorzeitig aufgehoben
werden, wenn aufgrund erheblicher neuer Tatsachen zum Zeitpunkt der
Entscheidung Grund zu der Annahme besteht, dass der Täter zum Führen von
Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist.
Diese
für den Betroffenen günstige Entscheidung traf das Landgericht (LG)
Erfurt. Ausschlaggebend war für die Richter bei ihrer Entscheidung, dass
der Verurteilte eine Bescheinigung vorgelegt hatte, in der ihm die
erfolgreiche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intervention bei
der DEKRA - bestehend aus drei Einzelgesprächen zu je 90 Minuten -
bescheinigt worden war. Ziel jener Maßnahme sei es gewesen, die
Voraussetzungen für ein verkehrsgerechtes Verhalten so zu verbessern, dass
die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Trunkenheitsdelikts vermindert werde
(LG Erfurt, 7 Qs 135/11).
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