Betriebserlaubnis: Kein Erlöschen durch
Umrüstung auf Carbon-Räder
Wird
ein Motorrad auf im europäischen Ausland zugelassene carbonfaserverstärkte
Kunststoffräder umgerüstet, erlischt hierdurch nicht automatisch die
Betriebserlaubnis.
Mit
dieser Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg
einem Motorradeigentümer recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung
damit, dass keine Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr bestünden.
Vorliegend sei von einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ auszugehen. Das gelte
auch, wenn weder eine Genehmigung noch ein Teilegutachten vorlägen und
auch keine Einbauabnahme erfolgt sei (VGH Baden-Württemberg, VGH
Baden-Württemberg, 10 S 1857/09).
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