Ihr Rechtsanwalt in Hamburg
Manfred Alex

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Dorothea Goergens

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Cornelia Theel


 

 

Die Kanzlei

Die Schwerpunkte

Die Anwälte

Aktuelles Recht:
Arbeitsrecht

Familienrecht - Erbrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Verbraucherrecht

Verkehrsrecht

online Scheidung

Das Honorar

Kontakt

Blog

Datenschutzerklärung

Impressum

Aktuelles Verkehrsrecht


 

Aktuelle Gesetzgebung: Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

Zum Jahresanfang tritt die zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft.

Die einzige Änderung betrifft allerdings nicht den Normalbürger, sondern nur Mitarbeiter von Bundeskriminalamt und den Polizeien der Länder. Diese dürfen nämlich ab sofort genauer bezeichnete beschussgeschützte Fahrzeuge im Bereich des Personenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen, die bis 4.100 kg wiegen. Die FeV sieht normalerweise für die Klasse B ein zulässiges Höchstgewicht von 3.500 kg vor. Voraussetzung ist, dass der betreffende Kraftfahrzeugführer an einer zusätzlichen Fahrausbildung von mindestens drei Tagen beim Bundeskriminalamt oder den Polizeien der Länder teilnimmt.

Stellenangebote-kauffrau im gesundheitswesen  stellenangebote kosmetik    Fitline-ActiveShop