Versicherungsrecht: Lebensversicherungen
verkaufen statt zu stornieren
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine geringe
Haltbarkeitsdauer. Mehr als die Hälfte von ihnen wird vor dem Vertragsende
storniert. Für den Versicherungsnehmer ist das in der Regel mit einem
erheblichen Verlust verbunden. In den ersten Versicherungsjahren werden
nämlich die eingezahlten Beiträge um die Abschluss- und Verwaltungskosten
gekürzt. Ein Guthaben auf dem Versicherungskonto ergibt sich daher
üblicherweise erst nach etlichen Jahren.
In
vielen Fällen steht der Versicherungsnehmer aber besser, wenn er die
Versicherung nicht storniert, sondern verkauft. Dabei kann er auf
institutionelle Aufkäufer zugehen, die die Versicherungen direkt
aufkaufen. Er kann aber auch auf Handelsplattformen versuchen, einen
Käufer zu finden.
Eine
solche Handelsplattform ist z.B. die Policenbörse der BÖAG Börsen AG, die
auch die Börsen Hamburg und Hannover betreibt (http://www.policenboerse-deutschland.de/).
In einem Auktionsverfahren kann der Versicherungsnehmer hier seine
Versicherung an den Meistbietenden verkaufen. Weitere Handelsplattformen
sind z.B.
http://www.life-jack.de/ oder
http://www.zweitmarkt-auktion.de/.
|