Versicherungsrecht: Fahrzeugschäden durch
herabfallende Dachteile bei Sturm
Ein
Kaskoversicherer mehrerer Fahrzeug-Versicherungsnehmer hat aus
übergegangenem Recht Ersatzansprüche gegen die Garageneigentümer, wenn die
Fahrzeuge durch sturmbedingt gelöste Dachteile der Garagen beschädigt
wurden.
So
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Nach Ansicht der Richter
spreche der Anscheinsbeweis grundsätzlich dafür, dass ein Ablösen von
Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter
Unterhaltung des Gebäudes sei. Diesen Anscheinsbeweis könne der
Gebäudeeigentümer nur widerlegen, wenn er ein außergewöhnliches
Wetterereignis nachweise. Von einem solchen außergewöhnlichen
Wetterereignis könne aber noch nicht ausgegangen werden, wenn die
Windgeschwindigkeiten in dem lokalen Bereich lediglich bei 10-11 Beaufort
gelegen haben (OLG Hamm, I-13 U 145/09). |