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Aktuelles Verbraucherrecht
Versicherungsrecht: Welche Versicherung
tritt ein bei Fahrzeugbrand?
Wochenlang setzten Brandstifter in Berlin Fahrzeuge in Brand - und auch in
anderen deutschen Großstädten gab es immer wieder Trittbrettfahrer. Welche
Schäden durch die Versicherung im Ernstfall abgedeckt sind und welche nicht,
ergibt sich aus einer Mitteilung der CosmosDirekt-Versicherung:
- Brandschäden am eigenen Fahrzeug, einzelnen
Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör sind über die Teilkaskoversicherung
abgedeckt. Springt die Versicherung ein, muss der Versicherte nicht mit
einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen. In der Regel wird
nicht der Neuwert, sondern der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Deshalb bei
Neufahrzeugen am besten eine Kaskoversicherung mit einer möglichst langen
Neupreisentschädigung vereinbaren.
- Gegenstände im Auto wie Laptop, Handy, Brille oder ein
mobiles Navigationsgerät sind nicht über die Kaskoversicherung abgedeckt.
Aber bei vielen Hausratversicherungen sind die dort versicherten
Gegenstände, wenn sie vorübergehend im Auto liegen, bei einem Brand
versichert.
Wird ein
Wagen nicht angezündet, sondern mutwillig zerkratzt, verbeult oder mit Farbe
beschmiert, zahlt nur die Vollkasko. Eine Ausnahme sind zerstörte Scheiben
oder Scheinwerfer, hier springt auch die Teilkasko ein.
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