Vereinsregister: Nachweis der Annahme der
Wahl bei Änderung des Vorstands
Wird
ein neues Vorstandsmitglied zum Vereinsregister angemeldet, muss die
Annahme der Wahl urkundlich nachgewiesen werden.
Hierauf
wies das Kammergericht (KG) hin. Es müsse aus dem dazu eingereichten
Protokoll der Mitgliederversammlung klar hervorgehen, dass das
Vorstandsmitglied mit der nötigen Mehrheit gewählt wurde. Damit die Wahl
wirksam sei, müsse aus dem eingereichten Protokoll außerdem hervorgehen,
dass das Vorstandsmitglied die Wahl angenommen habe. Die bloße
Feststellung, dass die betreffende Person künftig dem Vorstand angehört,
genüge nicht (KG, 1 W 198/10). |