Vereinsrecht: Satzung kann rückwirkenden
Beitritt erlauben
Eine
Regelung in der Satzung eines Vereins, nach der ein rückwirkender Beitritt
möglich ist, verstößt nicht gegen geltendes Recht.
Wie in
anderen rechtlichen Bereichen sind rückwirkende Vereinbarungen auch
vereinsintern zulässig - entschied jetzt das Kammergericht (KG). Eine
solche Möglichkeit ergebe sich aus der Vereinsautonomie. Keine Rolle
spiele dabei, dass ein rückwirkender Beitritt im Einzelfall keine Wirkung
entfalte. So ergebe sich aus ihm zum Beispiel kein Recht zur Beteiligung
an einer Mitgliederversammlung, die vor der Annahme des Beitrittsantrags
durchgeführt wird (KG, 1 W 232/10). |