Unfallversicherung: Kein
Versicherungsschutz bei Streit über Verkehrsverstoß auf dem Arbeitsweg
Wer als
Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeit einem Autofahrer den Weg
versperrt, um ihn wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu
stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das hat
jetzt das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen im Fall eines
Radlers entschieden. Dieser war auf dem Heimweg von der Arbeit von einem
Pkw-Fahrer in einer Tempo-30-Zone nach seiner Ansicht mehrfach geschnitten
worden. Er stellte sich daraufhin vor einer Ampel dem Pkw in den Weg und
hinderte ihn an der Weiterfahrt, um den Fahrer zur Rede zu stellen. Als
Fahrer und Beifahrer ausstiegen, setzte sich der Pkw - offenbar
versehentlich - in Bewegung. Dabei brach sich der Radfahrer das Waden- und
Schienbein.
Den
hierdurch entstandenen Schaden könne er jedoch von der gesetzlichen
Unfallversicherung nicht ersetzt verlangen. Deren Schutz für Wegeunfälle
umfasse nach Ansicht der Richter das Verhalten des Radfahrers nicht mehr.
Er habe vielmehr seinen versicherten Heimweg von der Arbeit mehr als nur
geringfügig unterbrochen und eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt (LSG
Nordrhein-Westfalen, S 5 U 298/08). |