Telefonkarte: Umtauschrecht besteht noch
mindestens bis 1.1.2012
Ältere,
vor Oktober 1998 ausgegebene Telefonkarten der Deutschen Telekom AG
(vormals Deutsche Bundespost) waren nicht mit einem Gültigkeitstermin
versehen. Für den Kunden war daher nicht erkennbar, wann die Karte ihre
Gültigkeit verliert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte hierzu bereits 2008
entschieden, dass dem Kunden daher nach der Sperrung ein Umtauschrecht
eingeräumt werden müsse.
Diese
Entscheidung hat der BGH nun präzisiert. Die Richter entschieden, dass
dieses Umtauschrecht nicht vor dem 1.1.2012 verjährt (BGH III ZR 79/07; II
ZR 178/09). |