Reiserecht: Reiseveranstalter haftet für
ungesicherte Stufe im Hotel
Ein
Reiseveranstalter kann für die ungesicherte Stufe in einem Hotel
mitverantwortlich sein.
Das ist
das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
„Stufe“ des Anstoßes in dem Vertragshotel des Reiseveranstalters war ein
3,7 bis 5,4 cm hoher Höhenunterschied zwischen Zimmerflur und Hotelzimmer.
Sei dieser nicht auffällig kenntlich gemacht, hafte der Reiseveranstalter
nach Ansicht der Richter grundsätzlich wegen einer
Verkehrssicherungspflichtverletzung. Stolpere ein Reiseteilnehmer also
beim Verlassen des Zimmers über die Stufe, könne er den Sturzschaden
ersetzt verlangen. Er müsse sich allerdings unter Umständen ein
Mitverschulden entgegenhalten lassen (OLG Hamm, 9 U 192/08). |