Fussballspiel: Kein Schadenersatz für
leicht und mittel fahrlässiges Foul
Kommt
es zu einer Verletzung bei einem Sportwettkampf, kann der Geschädigte vom
Schädiger nicht in jedem Fall Schadenersatz verlangen.
Hierauf
wies das Oberlandesgericht (OLG) Saarland im Fall eines
Altherren-Fussballspielers hin. Dieser war von einem Mitspieler gefoult
worden und hatte sich dabei eine Verletzung zugezogen. Die Richter machten
deutlich, dass er nur Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen könne,
wenn durch die Regelwidrigkeit die in dem Wettkampf erforderliche Sorgfalt
in ungewöhnlich hohem Maße missachtet worden und das Verhalten des
Gegenspielers schlechthin nicht zu entschuldigen sei. Dagegen sei eine
Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Grund
liege darin, dass die Teilnehmer bei einem sportlichen Wettkampf
einvernehmlich mit körperlichem Einsatz ein Kampfspiel gegeneinander
austragen würden. Hier bestehe immer die Gefahr von gegenseitigen
Verletzungen, selbst wenn die Regeln eingehalten oder nur geringfügig
verletzt würden (OLG Saarland, 5 U 492/09). |