Ebay: Einrichten eines Mitgliedskontos
unter fremden Namen kann strafbar sein
Die
Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der
Auktionsplattform ebay im Internet kann strafbar sein.
Hierauf
wies das Kammergericht (KG) in einem Strafverfahren hin. Die Richter
begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Einrichtung eines
Mitgliedskontos bei ebay keinen rein internen Vorgang darstelle, sondern
auf eine nach außen gerichtete und rechtlich wirkende Erklärung
zurückgehe. Beim Abschluss des Nutzungsvertrags komme es ebay ersichtlich
auf die tatsächliche Identität der Person an. Das folge zum einen daraus,
dass mittels einer Schufa-Überprüfung die Bonität - auch zum Schutze
anderer Nutzer - geprüft werde. Zum anderen wolle ebay auch den
Zahlungseingang fälliger Gebühren sicherstellen.
Demgegenüber liege nach Ansicht der Richter keine Datenfälschung beim
anschließenden Ankauf von Waren unter diesem Account vor. Die
Vertragspartner würden hier nicht über die Identität des Angeklagten
getäuscht. Dabei müsse nämlich auf den Zeitpunkt des Einstellens der
Angebote abgestellt werden. Bereits damit gebe der Anbieter das
verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die angebotene
Ware ab. Der Vertrag komme mit dem Höchstbietenden einer Auktion oder
demjenigen Mitglied zustande, das bei einer "Sofort-Kauf"-Option
seinerseits eine verbindliche Vertragserklärung abgibt. Der Anbieter habe
insofern keinerlei Einfluss auf seinen Vertragspartner und wisse dies
auch. Für ihn sei die Person des Käufers daher nicht von Interesse (KG,
(4) 1 Ss 181/09 (130/09)). |