E-Bay: Verwechslung von Versteigerungs-
und Festpreisangebot berechtigt zur Anfechtung
Ein
wirksam geschlossener Kaufvertrag bei E-Bay über einen Whirl-Pool kann
wirksam angefochten werden, wenn der Verkäufer den Whirl-Pool anstatt als
Versteigerungsangebot als Festpreisangebot in das Internet eingestellt
hatte.
So
entschied das Landgericht (LG) Köln auf die Klage des Käufers, der das
Whirl-Pool mit der Sofort-Kaufen-Funktion für 1 EUR erworben hatte. Die
Richter wiesen darauf hin, dass sich der Verkäufer bei seiner Anfechtung
des Kaufvertrags auf einen Erklärungsirrtum berufen könne. Ein solcher
Erklärungsirrtum liege hier vor, da ein extremes Missverhältnis zwischen
dem Sofort-Kauf-Angebot (hier: 1 EUR) und dem Wert des angebotenen
Gegenstands (hier: 8.000 EUR) liege. Zudem sei bereits aus dem Angebot
ersichtlich gewesen, dass eigentlich eine Versteigerung beabsichtigt war.
Inhalt des Angebots war nämlich, dass der Käufer nach erfolgreichem
Höchstgebotsvertragsabschluss eine Anzahlung von 15 Prozent leisten
sollte. Es sei daher von einem „Verklicken“ beim Einstellen des Pools als
Festpreisangebot auszugehen. Im Ergebnis könne der Käufer daher nicht die
Herausgabe des Pools für 1 EUR verlangen (LG Köln, 18 O 150/10). |