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Februar 2012:
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters,
Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist wegen
unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam....weiter
Mietmangel: Schimmelpilz in der
Arztpraxis
Schimmelpilzbildung in einer Arztpraxis
berechtigt den Mieter zu einer Minderung, deren Höhe sich an der Ausbreitung und
dem gesundheitsgefährdenden Ausmaß bemisst....weiter
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen
und bezahlen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von
einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, wegen dessen
Gehbehinderung eine Barrierefreiheit im Treppenhaus und der Garage durch den
Einbau von Handläufen etc. herzustellen....weiter
Januar 2012:
Nutzungsentschädigung: Verjährung beim Vorenthalten der Mietsache
Der Vermieter kann einen Anspruch auf
Nutzungsentschädigung haben, wenn ihm die Mietsache vom Mieter vorenthalten
wird. Seine Ersatzansprüche beginnen erst ab dem Zeitpunkt zu verjähren, zu dem
er die Sache zurückerhält....weiter
Mietrückstände: Kein Anspruch gegen den vor 27 Jahren ausgezogenen Ehemann
Trennen sich Eheleute und zieht der Mann aus der
gemeinsamen Mietwohnung aus, kann ihn der Vermieter auch weiterhin für
Mietrückstände der in der Wohnung verbleibenden Ehefrau in Anspruch nehmen....weiter
WEG: Bauträger als
Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden
Ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
der Bauträger Miteigentümer, kann er bei einer bestehenden Interessenkollision
von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden....weiter
Dezember 2011:
Vertragsrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage
Eine angemietete Garage kann nur unabhängig von
der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines
Wohnungsmietvertrags ist. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer
Mieterin, die neben der Wohnung auch noch eine Garage in einem 150 Meter von der
Wohnung entfernt gelegenen Einfamilienhaus angemietet hatte....weiter
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft
Bau- und Renovierungsmaßnahmen in der
Nachbarschaft berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der
Miete. Diese Feststellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig im
Zusammenhang mit der Renovierung der Jakobikirche in Göttingen. Ein in der Nähe
angesiedelter Gastronomiebetrieb kürzte wegen der Bauarbeiten die Miete
erheblich. Er begründete die Minderung damit, dass durch die mit den Bauarbeiten
verbundenen Beeinträchtigungen eine Umsatzeinbuße von mehr als 30 Prozent
eingetreten sei....weiter
Betriebskosten:
Unwirksame Abrechnung bei nicht nachvollziehbaren Rechenschritten
Der Vermieter kann keine Betriebskosten
nachfordern, wenn die Rechenschritte in seiner Betriebskostenabrechnung nicht
nachvollziehbar sind. Das musste sich ein Vermieter vor dem Amtsgericht (AG)
Dortmund sagen lassen....weiter
Mietwohnung: Vorsicht beim Kürzen von Türen
Wurde zuvor keine Einigung mit dem Vermieter
getroffen, dürfen Mieter nicht eigenhändig ihre Zimmertüren kürzen, wenn diese
für den neuen flauschigen Teppichboden zu tief sind....weiter
November 2001:
Aktuelle Gesetzgebung: Neue Eichordnung für Wasser- und Wärmezähler
Der Beginn der Eichgültigkeitsdauer für Kalt- und
Warmwasser- sowie für Wärmezähler ist ab 17.6.11 neu geregelt (EichO BGBl 11,
1035). Vermieter können jetzt leichter erkennen, ob ihre Zähler noch geeicht
sind....weiter
Betriebskostenvorauszahlungen: Berechnung der zulässigen Höhe einer Anpassung
Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
ist nur angemessen, wenn sie auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden
Kosten im laufenden Abrechnungsjahr abstellt....weiter
Nebenkosten:
Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten
Vermieter haben einen Anspruch darauf, dass ihre
Mieter dem Einbau von funkbasierten Ablesesystemen in der Mietwohnung zustimmen.
Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines
Hauseigentümers, dessen Mehrfamilienhaus mit einer Zentralheizung ausgestattet
ist....weiter
WEG: Anspruch auf Aufnahme
eines Tagesordnungspunkts für die Eigentümerversammlung
Ein Wohnungseigentümer kann unter bestimmten
Voraussetzungen vom Verwalter verlangen, dass in die Einladung der nächsten
Eigentümerversammlung ein von ihm gewünschter Tagesordnungspunkt aufgenommen
wird....weiter
Oktober 2011:
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor
Ablauf des Vertrags
Ist ein Mietvertrag über Gewerberäume wirksam
gekündigt und renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters aber vor
Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, ist die Miete trotz des Auszugs
des Mieters während der Dauer der Renovierung auf Null reduziert....weiter
WEG:
Heizkörper und -leitungen können Teil des Sondereigentums sein
Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum
Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder
nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden....weiter
September 2011:
Rauchverbot: Kein Schadenersatzanspruch des Gaststättenpächters
Verweigert der Verpächter einer Gaststätte
Umbaumaßnahmen nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes, kann ihn
der Pächter nicht auf Ersatz der Umsatzeinbußen in Anspruch nehmen....weiter
Mietsicherheit: Keine Aufrechnung des Vermieters mit Zahlungsanspruch
Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters
auf Freigabe eines Sparbuchs, das als Mietsicherheit verpfändet worden ist,
nicht mit einem Zahlungsanspruch (hier: auf rückständige Miete) aufrechnen.
Insoweit fehlt es nach einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) an der
Gleichartigkeit der Forderungen (KG, 8 U 172/10)....weiter
Mietminderung: Am Fluss muss man mit Schiffen rechnen
Vorbeifahrende Schiffe berechtigen den Mieter
einer am Fluss gelegenen Wohnung nicht zu einer Mietminderung wegen Geräuschen
und Gerüchen....weiter
WEG:
Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau
Ein Wohnungseigentümer kann den nachträglichen
Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau unter bestimmten
Voraussetzungen verlangen....weiter
August 2011:
Mietvertrag: Diese Fragen
sind bei der Selbstauskunft zulässig
Aus verständlichen Gründen versuchen sich
Vermieter durch vorvertragliche Informationen über den Mieter vor Mietausfällen
und kostspieligen Räumungsprozessen zu schützen. Die Einholung einer
Selbstauskunft kann dabei ein brauchbares Mittel sein....weiter
Eigenbedarfskündigung: Erforderlicher Inhalt eines Kündigungsschreibens
Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der
Vermieter lediglich angeben, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und
welches Interesse diese Person an der Erlangung der Wohnung hat....weiter
WEG:
Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Mieter
Für den Schadenersatzanspruch einer
Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter wegen der Beschädigung von
Gemeinschaftseigentum gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren....weiter
Juli 2011:
Renovierung: Verjährung des Erstattungsanspruchs bei
unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer
Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen
Schönheitsreparaturklausel vorgenommen hat, verjährt innerhalb von sechs Monaten
nach Beendigung des Mietverhältnisses....weiter
Nutzungsentschädigung: Klage auf zukünftige Leistung ist
zulässig
Eine Zahlungsklage auf zukünftige Leistung ist zulässig, wenn
der Mieter in erheblichem Umfang seiner Zahlungspflicht aus dem Mietverhältnis
nicht nachgekommen ist....weiter
WEG: Auch geringe Abrechnungsfehler berechtigen zur Anfechtung
von WEG-Beschlüssen
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch
angefochten werden, wenn die zugrunde liegende Abrechnung nur einen geringen
Fehler zulasten des anfechtenden Wohnungseigentümers enthält....weiter
Juni 2011:
Schadenersatz: Kein Anspruch bei Kündigung ohne Angabe von Gründen
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines
Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren
Verletzung der Mieter keine Schadenersatzansprüche (hier: Kosten eines
außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann....weiter
Mietvertrag: Mieter darf nicht länger als vier Jahre gebunden werden
Es liegt eine unwirksame Klausel vor, wenn der
Mieter über vier Jahre lang an einen Mietvertrag gebunden ist. Diese
Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit zwischen Mieter
und Vermieter über die Wirksamkeit einer Kündigung. Im Mietvertrag hieß es: „Das
Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit mit einem befristeten
Kündigungsausschluss geschlossen....weiter
WEG:
Klimaanlage muss genehmigt werden
Durch die Betriebsgeräusche einer elektrischen
Klimaanlage dürfen andere Hausbewohner nicht nachhaltig in ihrer Ruhe gestört
werden. Anderenfalls kann die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen, dass
das Gerät entfernt werden muss....weiter
Mai 2011:
Renovierungskosten: Umlagefähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen
Der Vermieter ist berechtigt, die infolge von
Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung entstehenden Renovierungskosten
auf die Mieter umzulegen....weiter
Modernisierung:
Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig
Der Vermieter kann nach einer
Modernisierungsmaßnahme die Miete auch erhöhen, wenn die Maßnahmen ohne eine
vorherige Ankündigung vorgenommen wurden....weiter
Fehlalarm:
Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen
Notfall in der Nachbarwohnung die Feuerwehr ruft, haftet nicht für Schäden, die
beim Aufbrechen der Wohnungstür durch Feuerwehrleute entstehen....weiter
WEG:
Ordnungsgemäße Verwaltung bei Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen,
dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten
Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche Veränderung vor, die der
ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
dient....weiter
April 2011:
Mietminderung:
Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung
Auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung
berechtigt eine Flächenunterschreitung von mehr als 10 Prozent zur
Mietminderung. Mit dieser Entscheidung gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem
Mieter recht, der seit 2006 Mieter einer vollständig möblierten und mit
umfassendem Hausrat eingerichteten Wohnung ist....weiter
Kündigungsrecht:
Außerordentliche Kündigung wegen Zutrittsverweigerung
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen
Kündigung kann auch in der Verletzung der vertraglich festgelegten Pflicht des
Mieters liegen, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gestatten, wenn dieser die
Wohnung veräußern und deshalb Kaufinteressenten zeigen will....weiter
Nebenkostenabrechnung: Umlegung der Kosten für die Wasserversorgung
Die Kosten der Wasserversorgung können
einschließlich Fixkosten nur in einem begrenzten Umfang nach der Verbrauchsmenge
auf die Mieter umgelegt werden....weiter
Heizkostenabrechnung: Messung mit nicht geeichten Messgeräten
Der Ablauf der Eichfrist führt nicht dazu, dass
die festgestellten Werte ohne Bedeutung sind. So entschied das Oberlandesgericht
(OLG) München in einem Rechtsstreit um eine Heizkostenabrechnung. Die Richter
machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass den Messergebnissen allerdings
nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit zukomme....weiter
WEG: Kein
Stimmrechtsentzug bei Wohngeldrückstand
Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von
Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der
Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden....weiter
März 2011:
Mietmangel: Hohe Heizkosten
als Mangel der Mietsache
Übermäßig hohe Heizkosten können ein Mangel der
Mietsache sein, wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen. Hierauf
wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Streit um eine
Nebenkostenabrechnung hin. Ob eine Heizungsanlage mangelhaft sei, beurteile sich
nach Ansicht der Richter nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw.
der Gebäudeerrichtung....weiter
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung
Bei der kurzfristigen Vermietung einer
Eigentumswohnung an Feriengäste besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch
der anderen Eigentümer....weiter
WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen
Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung
zur Wohngeldzahlung in erheblichem Umfang (hier: 6 Monate) nicht nach, ist die
Gemeinschaft grundsätzlich berechtigt, nach vorheriger Abmahnung eine
Versorgungssperre aller Versorgungsleitungen durchzuführen....weiter
Februar 2011:
Wohnfläche: Berechnung der geminderten Miete bei Wohnflächenunterschreitung
Liegt eine Wohnflächenunterschreitung vor, sind
der Berechnung der geminderten Miete nicht die höheren Quadratmetermieten
zugrunde zu legen, die der örtliche Mietspiegel für entsprechend kleinere
Wohnungen ausweist....weiter
Nebenkosten: Unbewohnte
Wohnung muss mitberücksichtigt werden
Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine
nicht bewohnte Wohnung zu verteilen. Diese Klarstellung traf das Kammergericht
(KG) im Streit um eine Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter hatte die
angefallenen Kosten für die Hausbeleuchtung nur auf die bewohnten Wohnungen
umgelegt und die leer stehenden unberücksichtigt gelassen....weiter
Gartenpflege: Vermieter kann keine bestimmte Gartengestaltung verlangen
Ein Vermieter, der im Mietvertrag die Vornahme
der Gartenpflege durch den Mieter vereinbart hat, ist nicht berechtigt, die
Gartenpflege anderweitig in Auftrag zu geben, solange die Gartenpflege nicht
gänzlich unterlassen wird....weiter
Januar 2011:
Mietmangel: Zurückbehaltungsrecht setzt vorherige Mangelanzeige voraus
Hat der Vermieter keine Kenntnis von
dem Mangel der Wohnung, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den Mieten
erst geltend machen, nachdem er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat....weiter
Wohnungsgröße: Minderung bei
zu kleiner Wohnfläche
Eine Mietwohnung weist einen zur Minderung der
Miete führenden Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10
Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt. Dies gilt auch,
wenn der Mietvertrag nur eine „ca. Angabe“ enthält. Voraussetzung ist aber die
Vereinbarung einer bestimmten Größe. Bloße Angaben in einer Zeitungsannonce
reichen dafür nicht aus....weiter
WEG: Nicht geeichter Wasserzähler bei der
Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dürfen die
Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der
Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind....weiter
Dezember 2010:
Wohnungsgröße: Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit im Mietvertrag
Eine Mietminderung wegen Abweichung der
tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr
als 10 Prozent ist ausgeschlossen, wenn die Parteien in dem Vertrag deutlich
bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des
Mietgegenstands dient....weiter
Mietkautionszahlung: Insolvenzfestes Konto kann Voraussetzung sein
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass
ein Mieter von Wohnraum die Zahlung der Kaution von der Benennung eines
insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen darf....weiter
WEG:
Änderung des Umlageschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten
Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, auch
einen per Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel für Betriebs- und
Verwaltungskosten durch einen Mehrheitsbeschluss zu ändern....weiter
November 2010:
Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss bei Vertragsschluss über möglichen
Eigenbedarf aufklären
Vermietet ein Wohnungseigentümer die Wohnung auf
unbestimmte Zeit, obwohl er entweder bereits entschlossen ist oder zumindest
erwägt, sie wenig später selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt er sich damit zu
seinem eigenen Verhalten in Widerspruch....weiter
Mietmangel:
Abzusehende Beeinträchtigungen sind kein Mietmangel
Bei der Beurteilung, ob der vertragsgemäße
Gebrauch einer Mietsache beeinträchtigt ist, sind alle Umstände des
Mietverhältnisses zu berücksichtigen. Dabei stellen solche Umstände keinen
Mangel dar, mit denen der Mieter rechnen musste oder die sich im Rahmen einer zu
erwartenden Entwicklung halten....weiter
WEG: „Kölscher Klüngel“ entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
Hat eine Denkmalschutzbehörde gegenüber einer
Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Bescheid nur eine Außendämmung von
maximal 7 cm genehmigt, so kann nicht im Beschlusswege entschieden werden, dass
die Wärmedämmung 10 cm beträgt. Es kann nicht darauf spekuliert werden, dass die
Stadt die dickere Wärmedämmung dulden oder keine Kontrollen vornehmen wird, da
dieses Vorgehen keiner ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht....weiter
Oktober 2010:
Ehewohnung:
Ehegatte muss trotz Auszugs Mietzins zahlen
Wird eine von einem Ehepaar gemeinsam angemietete
Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt von einem der Ehegatten verlassen, ist
dieser dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten zumindest teilweise zum
Ausgleich der Mietzinszahlungen, einer Nebenkostennachforderung sowie eines
Kautionseinbehalts (hier: wegen abhanden gekommenem Schlüssel) verpflichtet....weiter
Mietminderung: Tauben auf dem Balkon sind kein Wohnungsmangel
Tauben sind ein großstadttypisches Phänomen. Ein
starker Zuflug von Tauben gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Entscheidend für
die Frage, ob eine Mietminderung zulässig ist, ist, ob der Vermieter eine
wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat....weiter
September 2010:
Nebenkosten: Installation
eines Messgeräts zum Wärmeverbrauch muss geduldet werden
Beabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher
vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch
die Installation eines zusätzlichen Messgeräts zu schließen, hat der
Wohnungsnutzer dies nach der Heizkostenverordnung zu dulden....weiter
Mietminderung: Schallschutz
bestimmt sich nach Errichtung des Gebäudes
Ein Mieter kann ohne besondere vertragliche
Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der
über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden
DIN-Vorschriften hinausgeht....weiter
Gewerbemiete: Bei unbestimmter Renovierungspflicht muss auf Arbeitsausführung
geklagt werden
Hat der Mieter vertraglich die nicht näher
bestimmte Pflicht übernommen, Gewerberäume für die Nutzung als Lager zu
renovieren, kann der Vermieter bei Geltendmachung der Nichterbringung dieser
vertraglich geschuldeten Leistung nicht im Wege des Schadenersatzes Zahlung
eines Kostenvorschusses für die Renovierung verlangen....weiter
Haftungsrecht: Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren
Ein Wohnungseigentümer kann auch zu
Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet hat
und deshalb selbst die Abfalltonne überhaupt nicht benutzt....weiter
August 2010:
Mietspiegel:
Mieterhöhungsverlangen kann auf Mietspiegel der Nachbarstadt gestützt werden
Der Vermieter kann sein Mieterhöhungsverlangen
auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel stützen, der von dem
örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Grundeigentümerverein sowie dem
Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist....weiter
Modernisierung: Mieter muss Einbau neuer Fenster dulden
Will ein Vermieter eine Wohnung modernisieren,
indem er neue Fenster einbaut, muss der Mieter dies dulden, sofern ihm
rechtzeitig eine Modernisierungsankündigung zugegangen ist. Diese muss die
Energieeinsparung nachvollziehbar darlegen, z.B. durch Angabe des alten und
neuen U-Wertes. Eine fehlende Ankündigung kann im Prozess nachgeholt werden,
muss dann aber alle Anforderungen an eine wirksame Ankündigung erfüllen....weiter
Mietminderung: Feuchter
Keller in alten Gebäuden ist normal
Bei Gebäuden, die um 1950
herum gebaut wurden, ist bekannt, dass diese mit eingeschränkten Mitteln
errichtet wurden. Mit Feuchtigkeit im Keller ist daher zu rechnen....weiter
Juli 2010:
Betriebskosten: Einwendungen
müssen für jedes Abrechnungsjahr neu geltend gemacht werden
Ein Wohnungsmieter muss eine Einwendung gegen
eine Betriebskostenabrechnung auch innerhalb der dafür vorgesehenen
Zwölf-Monats-Frist erheben, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung schon
gegenüber früheren Betriebskostenabrechnungen geltend gemacht hat....weiter
Gewerbemietrecht: Abrechnung
der Nebenkosten bei Geschäftsräumen
Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur
Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet
hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet....weiter
Mietrückstand: Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung
Begründet der Vermieter eine fristlose Kündigung
des Mietverhältnisses mit rückständigen Mietzahlungen, reicht es aus, wenn er
den Zahlungsverzug als Kündigungsgrund angibt und den Gesamtbetrag der
rückständigen Miete beziffert....weiter
Hausverwaltung: Haftung für fehlerhafte Stromabmeldung
Bei einem Vertrag zwischen Vermieter und
Hausverwaltung handelt es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des
Mieters. Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fehlerhaft
einen Mieterwechsel und stellt dieses daraufhin den Strom ab, haben die Mieter
gegenüber der Hausverwaltung einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen
Schadens....weiter
Juni 2010:
Betriebskostennachzahlung:
Abrechnung muss nur an einen von mehreren Mietern zugehen
Ein Vermieter kann von einem Mieter auch dann die
Nachzahlung von Betriebskosten verlangen, wenn die Betriebskostenabrechnung nur
dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mietern der
Wohnung zugegangen ist, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind....weiter
Mietminderung: Mangel der Mietsache bei Wohnflächenabweichung
Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte
Wohnfläche mit einer „ca.“-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung
berechtigender Sachmangel vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent
unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt....weiter
Überwachung: Mieter kann Entfernung einer Videokamera im Treppenhaus verlangen
Die Überwachung des Hauseingangs durch eine
Kamera stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters
dar. Dieser ist nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr
schwerwiegender Beeinträchtigungen erforderlich wäre. Ist dies nicht der Fall,
kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden....weiter
Nahe
Angehörige: Wechselseitige Vermietung oftmals unzulässig
Vermieten sich Eltern und Kinder gegenseitig ihre
Eigentumswohnungen, wird dies steuerlich oftmals nicht anerkannt. Das Finanzamt
vermutet nämlich einen Gestaltungsmissbrauch, der nur durch wirtschaftliche oder
sonstige beachtliche nichtsteuerliche Gründe widerlegt werden kann....weiter
Mai 2010:
Mietmangel:
Anspruch auf Elektrizitätsversorgung für haushaltsübliche Geräte
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine
Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren
Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer
haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht....weiter
Wohnflächenberechnung: Ermittlung bei einer Maisonettewohnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt seine
Rechtsprechung zur Wohnflächenberechnung weiter fort. Zur Ermittlung der
Wohnfläche einer Maisonettewohnung haben die Richter nun entschieden, dass die
Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten....weiter
Schadenersatz: Das
Abholzen von Bäumen auf einem Miet-Grundstück kann teuer werden
Der Mieter einer Mietsache darf das Eigentum des
Vermieters nicht schädigen. Wenn der Mieter eines Grundstücks ohne vorherige
Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume auf dem Grundstück fällt,
macht er sich daher schadenersatzpflichtig.....weiter
WEG: Vermietung
der Eigentumswohnung an Feriengäste
Wenn die Teilungserklärung nichts anderes
bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die
Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde
Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung....weiter
April 2010:
Schadenersatz:
Diskriminierung wegen der Hautfarbe bei der Vermietung
Wer einen Mietinteressenten schwarzafrikanischer
Herkunft wegen seiner Hautfarbe als Mieter einer Wohnung zurückweist, muss
diesem Schadenersatz leisten....weiter
Nebenkostenabrechnung: Fotografieren der Belege erlaubt
Der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die
Belege einer Nebenkostenabrechnung umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen
mit technischen Hilfsmitteln, soweit dabei die Gefahr einer möglichen
Beschädigung der Belege nicht besteht. Erlaubt ist insbesondere das
Abfotografieren oder Einscannen von Belegen....weiter
März 2010:
Mieterhöhung: Anforderungen an
die Beifügung des Mietspiegels werden weiter gelockert
Nimmt der Vermieter zur Begründung seines
Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine
geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und
Vermietervereinigungen erhältlich, muss der Mietspiegel dem
Mieterhöhungsverlangen nicht beigefügt werden....weiter
Schönheitsreparaturen:
Unwirksame Farbwahlklausel für Innenanstrich von Türen und Fenstern
Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene
Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster ist unwirksam. Das
machte nun der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Mieterin deutlich. Diese
war aufgrund eines Formularmietvertrags zur Übernahme der Schönheitsreparaturen
verpflichtet....weiter
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Kann verlangt, aber nicht erzwungen werden
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem
bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer
Quittung der empfangenen Mietzahlungen hinaus eine
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen....weiter
WEG: Haftung für Heizungskosten eines zahlungsunfähigen früheren Eigentümers
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist zur
Zahlung von Heizungskosten verpflichtet, die teilweise durch den Verbrauch eines
früheren, mittlerweile insolventen Wohnungseigentümers angefallen sind....weiter
Februar 2010:
Betriebskostenabrechnung: BGH
senkt erneut die Anforderungen an die formelle Wirksamkeit
Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und
Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition „Versicherung“
abrechnen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die
Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung erneut
gesenkt....weiter
Mieterhöhung: Mietspiegel muss schon im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens
vorliegen
Bei der Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmiete ist ein Mietspiegel grundsätzlich nicht zu berücksichtigen,
dessen Erhebungsstichtag nach dem Zeitpunkt des Zugangs des
Mieterhöhungsverlangens liegt....weiter
Kündigungsrecht: Kein Eigenbedarf einer Personenhandelsgesellschaft
Eine Personenhandelsgesellschaft kann für eine
vermietete Wohnung keinen Eigenbedarf geltend machen. Das mussten sich die
Gesellschafter einer KG vor dem Landgericht (LG) Hamburg sagen lassen.
Streitpunkt war eine von der KG vermietete Wohnung. Für diese hatte die
Gesellschaft eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, da eine Gesellschafterin
sie selbst nutzten wollte....weiter
WEG: Eigentümerbeschluss zur Entfernung eines Klimageräts
Der Eigentümerbeschluss, ein außen angebrachtes
Klimagerät zu entfernen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn von dem
Betrieb des Geräts potenzielle Geräuschimmissionen nicht zu vernachlässigender
Intensität (hier: nicht um mindestens 6 dB (A) unter dem maßgeblichen
Immissionswert NACHT liegender Beurteilungspegel) während der Nachtzeit (22.00
Uhr bis 6.00 Uhr) ausgehen....weiter
Januar 2010:
Schönheitsreparaturklausel: Vorschrift zum „Weißen“ der Decken ist unwirksam
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters,
Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist wegen
unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. So entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Mieters. Dessen Mietvertrag sah vor, dass
er die Schönheitsreparaturen zu tragen habe....weiter
Einbruchsschutz: Besondere Maßnahmen können ohne Vereinbarung nicht erwartet
werden
Aus dem Vorhandensein einer bestimmten
Sicherungsanlage kann nicht geschlossen werden, dass auch weitere besondere
Sicherungsmaßnahmen in anderen Bereichen vorhanden sind. Mit dieser Entscheidung
gab das Kammergericht (KG) einem Vermieter recht....weiter
Kündigungsrecht: Mieter kann fristlos kündigen, wenn Gebrauch durch Vermieter
entzogen wird
Der Mieter kann den Mietvertrag ohne
vorausgehende Abmahnung kündigen, wenn ihm der Vermieter den Gebrauch zwar nur
teilweise, aber dauerhaft entzieht und diesen Mangel hartnäckig leugnet. So
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen
Mieter und Vermieter....weiter
Kündigungsrecht: Unterlassene Zwischenrenovierung ist nicht immer ein
Kündigungsgrund
Ist der Vermieter zur Zwischenrenovierung der
Wohnung verpflichtet, kann der Mieter nicht in jedem Fall außerordentlich
kündigen, wenn die Renovierung unterbleibt. Hierauf wies das Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt a.M. hin....weiter
Dezember 2009:
Wohnraummiete: Keine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen durch das
Sozialamt
Der Vermieter ist nicht zur Kündigung des
Mietverhältnisses berechtigt, wenn das Sozialamt, das die Mietzahlungen eines
bedürftigen Mieters übernommen hat, die Miete regelmäßig unpünktlich überweist.
Mit dieser Entscheidung stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) einem Mieter den
Rücken. Dieser hatte ein Reihenhaus gemietet. Nach dem Mietvertrag war die Miete
jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus an den Vermieter zu zahlen....weiter
Nebenkosten: Kosten für Öltankreinigung können auf Mieter umgelegt werden
Ein Vermieter von Wohnraum ist berechtigt, die
Kosten für die Reinigung eines Öltanks auf den Mieter umzulegen. Diese
Klarstellung traf nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit über
Betriebsnebenkosten. Geklagt hatte ein Mieter, der die teilweise Rückzahlung
geleisteter Vorauszahlungen verlangte. Nach seiner Ansicht sei er vom Vermieter
zu Unrecht mit anteiligen Kosten für die Reinigung des Öltanks belastet
worden....weiter
Renovierung: Ersatzansprüche wegen Renovierung erst nach Mietende
Renoviert der Mieter mit Einverständnis des
Vermieters die Räume erst nach Ende der Mietzeit, liegt kein „Vorenthalten“ im
Sinne des Gesetzes vor. Der Vermieter hat daher nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf keinen Anspruch....weiter
November 2009:
Wohnfläche:
Zweite Berechnungsverordnung gilt auch für ältere Fachwerkhäuser
Ist in einem Wohnraummietvertrag über ein älteres
Fachwerkhaus vereinbart, dass die Wohnfläche nach der zweiten
Berechnungsverordnung (II. BV) zu berechnen ist, kann die Maßgeblichkeit dieser
Bestimmungen für die Wohnflächenermittlung nicht mit der Begründung verneint
werden, derartige Gebäude mit niedriger Deckenhöhe und freiliegenden
Deckenbalken habe die II. BV nicht im Blick gehabt....weiter
Gewerbemietrecht: Rückzahlung von unter Vorbehalt erbrachter Miete
Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist dem Mieter
zur Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlter Miete verpflichtet, wenn es in den
angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist....weiter
WEG:
Hausordnung muss verbotene „Störungen“ deutlich definieren
Eine Bestimmung der Gemeinschaftsordnung
(Hausordnung), die Ruhezeiten festlegt, in denen jedes unnötige und störende
Geräusch zu vermeiden und die Ruhe beeinträchtigende Tätigkeiten zu unterlassen
sind, genügt mangels Objektivierbarkeit unnötiger und störender Geräusche nicht
dem Bestimmtheitserfordernis und ist deshalb unwirksam....weiter
Oktober 2009:
Eigenbedarf: Wohnbedarf des Schwagers kann Eigenbedarfskündigung rechtfertigen
Der Wohnbedarf eines Schwagers des Vermieters
kann Eigenbedarf zumindest begründen, wenn ein besonders enger Kontakt besteht.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die
Beklagte war Mieterin einer Wohnung im Haus der dort auch selbst mit ihrer
Familie wohnenden Klägerin....weiter
Besichtigungsrecht: Wohnungsbesichtigung ist auch an Samstagen möglich
Die weite Anreise der Vermieter - z.B. aus der
Schweiz - rechtfertigt eine Besichtigung der Wohnung grundsätzlich auch an
Samstagen. Das machte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. deutlich....weiter
Mietvertrag: Rückbauklausel ist wirksam
Die im Mietvertrag vereinbarte Verpflichtung des
Mieters, bei Ende des Mietverhältnisses "Ein- und Ausbauten ... zu entfernen",
wenn durch sie "eine weitere Vermietung erschwert sein (sollte)" ist wirksam. So
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Rechtsstreit eines
Vermieters....weiter
Zwangsversteigerung: Erwerber haftet für nach Erwerb fällig werdende
Sonderumlage
Ein Wohnungseigentümer, der seine
Eigentumswohnung in einer Zwangsversteigerung erworben hat, ist auch dann zur
Zahlung der nach dem Eigentumserwerb fällig gewordenen Raten einer Sonderumlage
verpflichtet, wenn die Sonderumlage bereits vor dem Eigentumserwerb beschlossen
worden ist....weiter
September 2009:
Mietwohnung: Ausübung von Gewerbe kann zur
Kündigung führen
Die Ausübung eines Gewerbes in einer zu
Wohnzwecken vermieteten Wohnung kann eine Pflichtverletzung darstellen, die eine
Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Hierauf wies der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Rechtsstreit hin. Geklagt hatte ein Vermieter, der eine Wohnung
an ein Ehepaar mit Kind vermietet hatte....weiter
Schallschutz: Auf den Zeitpunkt der
Gebäudeerrichtung kommt es an
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist,
wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer
Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der
Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht....weiter
Betriebskosten: Keine Beteiligung des Mieters
an Kosten für Aufzug im Nebengebäude
Eine formularmäßige Vereinbarung in einem
Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug
belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der
Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter
unangemessen....weiter
WEG: Einzelner Eigentümer haftet nicht als
Gesamtschuldner für Wasserbelieferung
Schuldner für Entgeltforderungen aus einem
Wasserbelieferungs- und Entsorgungsvertrag ist die
Wohnungseigentümergemeinschaft. Die einzelnen Wohnungseigentümer haften
grundsätzlich nicht als Gesamtschuldner....weiter
August 2009:
Miethöhe: Bei Mieterhöhung gilt die im Vertrag genannte Quadratmeterzahl
Bei einer Mieterhöhung ist die vertraglich
vereinbarte Wohnfläche auch für den Fall zugrunde zu legen, dass die
tatsächliche Wohnfläche (zum Nachteil des Mieters) eine geringere Größe
aufweist....weiter
Kostenerstattung: Anspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Ist die vertragliche Endrenovierungsklausel
unwirksam, kann der Mieter einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter haben,
wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug
Schönheitsreparaturen ausgeführt hat....weiter
Kündigungsrecht: Mietpreishöhe kann nach fristloser Kündigung auch höher
angesetzt werden
Ist der Vermieter zu einer außerordentlichen
fristlosen Kündigung berechtigt, verstößt er nicht gegen seine Pflicht zur
Minderung des Kündigungsfolgeschadens, wenn er die Räume nicht zur nach dem
gekündigten Mietvertrag geschuldeten Miete, sondern zu einer marktgerechten
höheren Miete anbietet....weiter
Juli 2009:
Nachbarschaftslärm: Was müssen Sie dulden und was nicht?
Einer der Hauptstreitpunkte zwischen Nachbarn ist
Lärm von nebenan. Viele Beschwerden sind begründet, bei manchen Punkten muss der
Nachbar jedoch auch zurückstecken. Nachstehend finden Sie eine Übersicht, welche
Lärmquellen der Nachbar dulden muss und gegen welche er vorgehen kann....weiter
Versorgungsleistungen: Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem
Mietverhältnis
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der
Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur
Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener
Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht
mehr verpflichtet....weiter
Juni 2009:
Kündigung: Schadenersatz bei Auszug nach vorgetäuschtem Eigenbedarf
Zieht ein Mieter wegen vorgetäuschten
Eigenbedarfs aus einer Mietwohnung aus, kann er unter bestimmten Voraussetzungen
einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter haben. Das musste sich ein
Vermieter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen. Er hatte seiner
langjährigen Mieterin mehrfach wegen Eigenbedarfs gekündigt....weiter
Wohnungsumwandlung: Kündigungsbeschränkung nur für Eigenbedarfs- und
Verwertungskündigungen
Ist an vermieteten
Wohnräumen nach der Vermietung Wohnungseigentum begründet und das
Wohnungseigentum veräußert worden, kann der Käufer eine Eigenbedarfskündigung
erst nach Ablauf von mindestens drei Jahren aussprechen. Diese Sperrfrist des §
577a BGB kann durch Rechtsverordnung auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden....weiter
Wohnflächenabweichung: Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrags ist
wirksam
Weicht die tatsächliche von der vertraglich
vereinbarten Wohnfläche erheblich ab, berechtigt dies den Mieter zur fristlosen
Kündigung des Mietvertrags. Diese mieterfreundliche Entscheidung traf der
Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Mieters. Als dieser festgestellt hatte,
dass die tatsächliche von der vereinbarten Wohnfläche abwich, erklärte er die
fristlose Kündigung....weiter
Betriebskostenabrechnung: Postverzögerungen gehen zulasten des Vermieters
Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten wird
nur gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht.
Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin. Die Richter machten deutlich, dass
die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter nicht genüge.
Komme es auf dem Postweg zu unerwarteten und nicht vorhersehbaren
Verzögerungen....weiter
Mai 2009:
Schönheitsreparaturklausel: Pflicht zum Außenanstrich von Türen und Fenstern ist
unwirksam
Eine Klausel über die Vornahme von
Schönheitsreparaturen ist insgesamt unwirksam, wenn sie die Verpflichtung
enthält, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen. Das musste
sich ein Vermieter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen....weiter
Kündigungsrecht: Kündigung von Mietverhältnissen wegen Abbruch des
sanierungsbedürftigen Gebäudes
Es besteht ein berechtigtes Interesse des
Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er ein stark
sanierungsbedürftiges Wohnhaus abreißen und einen Neubau errichten möchte. Diese
Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Hauseigentümers....weiter
Behördliche Anordnung: Mieter muss bauliche Maßnahme in seiner Wohnung dulden
Muss der Vermieter aufgrund einer behördlichen
Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung bauliche Maßnahmen in der Wohnung
durchführen, ist der Mieter verpflichtet, diese zu dulden. Diese Klarstellung
traf der Bundesgerichtshof (BGH) und wies damit einen Mieter in seine
Schranken....weiter
Mieterhöhungsverlangen: Mietspiegel muss nicht in jedem Fall beigefügt werden
Für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen
ist es nicht erforderlich, den Mietspiegel beizufügen, wenn dieser im
Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann. Hierauf wies der
Bundesgerichtshof (BGH) Im Fall einer Vermietungsgesellschaft hin....weiter
April 2009:
Renovierungsvereinbarung: Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen
Vereinbarung
Eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte
Endrenovierungsklausel ist nicht deshalb unwirksam, weil der Mietvertrag eine
unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Hierauf wies der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit zwischen Mieter und Vermieter hin....weiter
Betriebskosten: Wohnungsvermieter muss Abrechnungsfrist einhalten
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter
spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Es
genügt nicht, wenn sie innerhalb der Frist zur Post gegeben wurde. Das musste
sich ein Vermieter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen, der von seinem
Mieter auf Auszahlung eines Guthabens verklagt worden war....weiter
Schönheitsreparatur: Unwirksame Farbwahlklausel für Renovierungen während der
Mietzeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine
Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der
Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit
vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen. Anlass
des Rechtsstreits war die Formulierung in einem Mietvertrag, dass der Mieter
während der Mietzeit regelmäßig Schönheitsreparaturen vornehmen müsse....weiter
WEG: Einbau eines Treppenlifts muss unter bestimmten Voraussetzungen geduldet
werden
Der Einbau eines Treppenlifts
ist eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Es handelt
sich weder um eine Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich
ordnungsgemäßen Zustands, noch um eine modernisierende Instandsetzung durch
Ersatz einer veralterten Anlage....weiter
März 2009:
Mieterhöhung für Einfamilienhaus: Begründung mit dem Mietspiegel
Der Vermieter kann zur Begründung einer
Mieterhöhung für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu
Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte
Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
liegt.....weiter
Schönheitsreparaturen: Bei der Mietvertragsklausel steckt der Teufel im Detail
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum
enthaltene Klausel "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die
erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen.....weiter
WEG: Anspruch auf Unterlassung von Prostitution in teilweise gewerblich
genutzten Gebäuden
Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich
genutzten Flächen muss Prostitution nicht geduldet werden.So entschied das
Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im Fall mehrerer Eigentümer von Wohnungen
oder gewerblich genutzten Einheiten eines Gebäudes, das in einem Gewerbegebiet
liegt.....weiter
Februar 2009:
Gewerbemietrecht: Bedenkliches Warensortiment muss dem Vermieter angezeigt
werden
Ein Mietinteressent, der beabsichtigt, in
bevorzugter Innenstadtlage einer Landeshauptstadt ein Ladengeschäft anzumieten
und dort das Warensortiment einer Marke anzubieten, die in der
Presseberichterstattung in Zusammenhang mit der rechtsextremen Szene gebracht
wird, muss dem Vermieter bei den Vertragsverhandlungen die Marke des
Warensortiments ungefragt mitteilen....weiter
Heizkosten: Wärmeverlust der Heizung berechtigt grundsätzlich nicht zur
Mietminderung
Nur wenn ungewöhnlich hohe Heizkosten auf einem
Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache
vorliegen.Hierauf wies das Kammergericht (KG) hin und versagte einem
gewerblichen Mieter die Mietminderung. Dieser hatte sich darauf berufen, dass
das Gebäude ein veraltertes und mangelhaft isoliertes Leitungsnetz aufweise und
sich daraus ein erheblicher Verlust von Wärmeenergie ableite....weiter
Kündigungsrecht: Ständig verspätete Mietzahlungen rechtfertigen die fristlose
Kündigung
Ständig verspätete Mietzahlungen rechtfertigen
jedenfalls nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung.Das schrieb das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einem gewerblichen Mieter ins Stammbuch.
Dieser hatte für die angemietete Gaststätte mit Betriebswohnung die Miete
regelmäßig bis zu drei Monaten verspätet gezahlt....weiter
Januar
2009:
Wohnraummietrecht: Bei
Beleidigungen droht Kündigung auch ohne Abmahnung
Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien
mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die
nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr auch die
fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.....weiter
WEG: Nutzung eines Dachbodens als
Hobbyraum
Wird einem Wohnungseigentümer durch die
Teilungserklärung die ausschließliche Nutzung des Dachbodens zugewiesen, so
schließt dies eine gelegentliche Nutzung zu Wohnzwecken (Hobbynutzung) nicht von
vornherein aus.....weiter
Dezember
2008:
November 2008:
Oktober 2008:
September 2008:
August 2008:
Juli 2008:
Juni 2008:
Mai 2008:
Zum Anfang
Mietet eine
juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als Büroraum für ihren
Geschäftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Geschäftsführer als Wohnung zur
Verfügung zu stellen, handelt es sich um einen Mietvertrag über Geschäftsräume
mit den hierfür geltenden Kündigungsfristen.
Mit diesem
Argument verurteilte der Bundesgerichtshof (BGH) eine GmbH zur Zahlung
ausstehender Miete. Im Streit zwischen der Gesellschaft und dem Vermieter war
die Frage, mit welcher Kündigungsfrist die GmbH den Mietvertrag hatte kündigen
können.
Die Richter
stellten klar, dass es sich bei dem hier vorliegenden Vertrag nicht um einen
Wohnraummietvertrag handele. Dieser wäre bis zum dritten Werktag eines
Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats kündbar gewesen. Es liege
vielmehr ein Mietvertrag über Geschäftsräume vor, der nur bis zum dritten
Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten
Kalendervierteljahres durch ordentliche Kündigung beendet werden könne. Bei der
Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliege, müsse auf den Zweck
abgestellt werden, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts
vertragsgemäß verfolge. Wolle er die Räume weitervermieten oder sonst Dritten -
auch zu Wohnzwecken - überlassen, seien die Vorschriften des Wohnraummietrechts
nicht anwendbar. Entscheidend sei also, ob der Mieter die Räume nach dem Vertrag
zu eigenen Wohnzwecken anmiete. Dies sei bei einer juristischen Person schon
begrifflich nicht möglich, da die Gesellschaft nicht selber "wohnen" könne. Im
vorliegenden Fall sei daher die längere Kündigungsfrist anwendbar gewesen, die
GmbH müsse daher die Miete für die Differenzmonate nachzahlen (BGH, VIII ZR
282/07).
Zum Anfang
Der Mieter
eines Pkw-Stellplatzes hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Winterdienst des
Vermieters.
Diese
Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines
Autofahrers, der auf einem kleinen Privatparkplatz einen Stellplatz gemietet
hatte. Als er sich bei einem Sturz wegen Schnee und Eisglätte verletzte,
verlangte er von dem Vermieter Schadenersatz.
Die
OLG-Richter wiesen seine Klage jedoch ab. Der Vermieter sei hier nicht zur
Durchführung von Winterdienstmaßnahmen verpflichtet gewesen. Selbst bei
öffentlichen Parkplätzen bestehe eine Streupflicht lediglich bei großer
Ausdehnung und großem Fassungsvermögen oder bei einem schnellen Fahrzeugwechsel.
Eine generelle Pflicht, den gesamten Parkplatz von Glatteis zu befreien und zu
streuen, existiere auch hier nicht. Vielmehr sei ausreichend, die Möglichkeit
zum gefahrlosen Verlassen des Platzes oder zum gefahrlosen Erreichen des Wagens
sicherzustellen. Nach Ansicht der Richter könnten auf dem kleinen
Privatparkplatz keine strengeren Regeln gelten. Die öffentliche Straße mit
Gehweg sei dort in wenigen Schritten zu erreichen. Dem Mieter könne daher
zugemutet werden, auf winterliche Glätte zu achten und etwaige Gefahren auf
einer kurzen Strecke selbst zu meistern. Eine völlige Mangel- und
Gefahrenfreiheit werde auch von einem vernünftigen Verkehrsteilnehmer nicht
erwartet. Dieser stelle sich in der Regel auch auf die winterlichen Verhältnisse
durch eigene Vorkehrungen (z.B. geeignetes Schuhwerk; Mitnahme von Hilfsmitteln
zur Schnee- oder Eisbeseitigung etc.) ein (OLG Düsseldorf, 24 U 161/07).
Zum Anfang
Ist bei
Vertragsschluss bekannt, dass es wegen einer Großbaustelle zu Lärmbelästigungen
und sonstigen Beeinträchtigungen kommen wird, kann darauf später keine
Mietminderung gestützt werden.
Das musste
sich die Betreiberin eines Restaurants vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden
sagen lassen. Sie hatte über lange Zeit die Miete gemindert und dies mit
erheblichen Lärmbeeinträchtigungen und der eingeschränkten Zugänglichkeit
infolge von Tiefgaragenbauarbeiten begründet. Der Vermieter hatte wegen der
Zahlungsrückstände das Mietverhältnis gekündigt und Räumungsklage erhoben.
Das OLG
erklärte diese Kündigung nun für wirksam und verurteilte die
Restaurantbetreiberin zur Räumung des Ladenlokals. Zwar seien die gerügten
erheblichen Beeinträchtigungen des Restaurantbetriebs infolge der umfangreichen
und länger andauernden Bauarbeiten im Grundsatz geeignet, einen Mangel der
vermieteten Sache zu begründen. Dass die Vermieterin die Mängel nicht abstellen
könne, ändere daran nichts. Im vorliegenden Fall sei ein Anspruch auf Minderung
aber ausgeschlossen. Das folge daraus, dass der Mieterin bei Abschluss des
Mietvertrags bereits bekannt gewesen sei, dass innerhalb der vertraglich auf
zehn Jahre befristeten Mietzeit in direkter Nachbarschaft eine Tiefgarage gebaut
werden würde. Auf Mängel, die dem Mieter aber bei Vertragsschluss bekannt (oder
aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben) seien, könne kein
Minderungsbegehren gestützt werden (OLG Dresden, 5 U 1030/08).
Zum Anfang
Zu den
Pflichten des Verwalters gehört auch die Überprüfung des Gebäudes auf Baumängel
innerhalb des Laufs der Gewährleistungsfrist.
Dies schrieb
das Oberlandesgericht (OLG) München einem Gebäudeverwalter ins Stammbuch, der
die Mängelprüfung versäumt hatte. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass ein
entdeckter Mangel an einem mehrfach vorhandenen Bauteil Veranlassung zu einer
weitergehenden Prüfung gebe. Werde ein Mangel an einem Balkon gerügt und für
berechtigt anerkannt, so müsse der Verwalter baugleiche weitere Balkone
ebenfalls auf das Vorhandensein eines Mangels untersuchen (OLG München, 32 Wx
79/08).
Zum Anfang
Der Vermieter
von Wohnraum muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht keine regelmäßige
Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen der
Mieter vornehmen.
Diese
Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Mieters. In dessen
Nachbarwohnung kam es durch einen technischen Defekt an der Dunstabzugshaube zu
einem Brand. Hierbei wurden auch Gegenstände des Mieters beschädigt. Er forderte
daher Schadenersatz von seinem Vermieter.
Der BGH wies
seine Klage jedoch ab. Die Richter entschieden, dass ihm kein
Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter zustehe. Der Vermieter sei nicht
verpflichtet gewesen, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in den von
ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel
regelmäßig durch einen Elektrofachmann überprüfen zu lassen. Zwar habe der
Vermieter die vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren
Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstrecke sich grundsätzlich auf alle Teile
des Hauses. Ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr für die
Mietwohnungen ausgehen könne, müsse der Vermieter deshalb unverzüglich beheben.
Er müsse im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht aber keine regelmäßige
Generalinspektion vornehmen. Im Einzelfall mögen zwar besondere Umstände, wie
zum Beispiel ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, Anlass bieten, nicht nur
einen unmittelbar zutage getretenen Defekt zu beheben, sondern eine umfassende
Inspektion der gesamten Elektroinstallation durchzuführen. Solche Umstände
hätten aber im konkreten Fall nicht festgestellt werden können (BGH, VIII ZR
321/07).
Zum Anfang
Auch im
Gewerberaummietrecht ist eine formularmäßige Übertragung der
Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn der Mieter danach verpflichtet wäre, die
Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der
Mietsache durchzuführen.
Dies musste
sich ein Vermieter sagen lassen, der in seinem Formularmietvertrag u.a. folgende
Bestimmung nutzte:
"§ 13
Schönheitsreparaturen
- Der Vermieter ist nicht verpflichtet, während der Mietzeit
Schönheitsreparaturen des Mietgegenstands durchzuführen, da hierfür in der
Miete keine Kosten kalkuliert sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, auf seine Kosten mindestens
- alle drei Jahre in Küche, Bad, Dusche und Toiletten und
- alle fünf Jahre in allen übrigen Räumen
die
Schönheitsreparaturen (so insbesondere das Tapezieren und Anstreichen der Wände
und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der
Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke sowie der Fenster und Außentüren von
innen, Abziehen bzw. Abschleifen der Parkettfußböden und danach deren
Versiegelung, Reinigung der Teppichböden) auf eigene Kosten durch Fachhandwerker
ausführen zu lassen."
Der Mieter,
der in dem Ladenlokal eine Änderungsschneiderei betrieb, hatte sich an diese
Renovierungsverpflichtung nicht gehalten. Der Vermieter hatte daraufhin bei
Gericht die Feststellung beantragt, dass der Mieter zur Vornahme der
Schönheitsreparaturen verpflichtet sei.
Mit dieser
Klage fand er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) jedoch kein Gehör. Die Richter
wiesen die Klage ab. Sie stellten klar, dass nach der gesetzlichen Regelung
nicht der Mieter, sondern der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen
habe. Das folge aus der Pflicht, das Mietobjekt während der gesamten
Vertragszeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Diese Pflicht könne
jedoch vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Das sei auch im Wege eines
Formularvertrags möglich. Ein solcher Formularmietvertrag sei jedoch als
Allgemeine Geschäftsbedingung an deren Inhaltskontrollen zu messen. Danach sei
die Klausel unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den
Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Das sei im Zweifel
anzunehmen, wenn die Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen
Regelung, von der abgewichen werde, nicht zu vereinbaren sei. Sei der Mieter -
wie hier - zu Schönheitsreparaturen nach starren Fristen verpflichtet, werde ihm
damit der Einwand genommen, dass überhaupt kein Renovierungsbedarf gegeben sei.
Wäre er nicht nach dem Mietvertrag davon befreit, müsse der Vermieter auch nur
abhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache renovieren. Der XII. Zivilsenat
hat sich deswegen für das Gewerberaummietrecht der Rechtsprechung des VIII.
Zivilsenats zum Wohnungsmietrecht angeschlossen, wonach die Übertragung der
Schönheitsreparaturen auf den Mieter durch solche Formularklauseln unwirksam ist
(BGH, XII ZR 84/06).
Zum Anfang
Es hängt von
den Gegebenheiten des Einzelfalls ab, ob Grillen uneingeschränkt zu verbieten,
zeitlich und/oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkung zu
gestatten ist.
Diese
Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. im Fall einer
Wohnungseigentümergemeinschaft einer Doppelhaus-Anlage. Die Antragsteller hatten
beantragt, den anderen Wohnungseigentümer zu verpflichten, seinen Holzkohlegrill
maximal fünfmal jährlich, einmal kalendermonatlich und nach einer Vorankündigung
von mindestens 48 Stunden in Betrieb zu nehmen.
Der Antrag
hatte jedoch keinen Erfolg. Das OLG machte deutlich, dass eine vom Einzelfall
losgelöste Pauschalregelung nicht möglich sei. Es müsse vielmehr jeweils auf die
Gegebenheiten des Einzelfalls abgestellt werden. Maßgebend seien danach Lage und
Größe des Gartens bzw. der sonstigen Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens
und das verwendete Grillgerät. Im vorliegenden Fall konnten die Richter eine
über das unvermeidliche Maß hinausgehende Belästigung der Antragsteller nicht
erkennen (OLG Frankfurt a.M., 20 W 119/06).
Zum Anfang
Stolpert der
Mieter über Risse schadhafter Bodenplatten der angemieteten Flächen und verletzt
er sich dabei, kommt eine Haftung des Vermieters nur in Betracht, wenn der
Mieter den Mangel angezeigt hat.
Mit dieser
Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Klage eines Mieters
zurück. Dieser war in seinen Mieträumen gestürzt und hatte sich dabei schwer
verletzt. Ein Schmerzensgeld könne er nach Ansicht der Richter dafür von seinem
Vermieter jedoch nicht erhalten. Zwar sei der Vermieter verpflichtet, die
Mietsache für die Dauer des Mietverhältnisses instand zu halten. Er könne aber
nicht ständig die Mieträume betreten und kontrollieren, ohne den Mieter in
seinem Besitz zu stören. Daher müsse er ohne konkreten Anlass die Mieträume
nicht untersuchen. Erst wenn der Mieter einen Mangel anzeige, müsse der
Vermieter aktiv werden. Obwohl der Mieter im vorliegenden Fall die schadhafte
Bodenplatte gekannt habe, habe er dies dem Vermieter nicht angezeigt. Der
Vermieter habe daher auch keine Veranlassung zur Reparatur gehabt. Entsprechend
sei er nicht zum Schadenersatz verpflichtet (OLG Düsseldorf, I-24 U 44/08).
Zum Anfang
Wird die
Einziehung von Mietzinsforderungen im Lastschriftverfahren vereinbart, so kommt
der Schuldner nicht in Verzug, wenn der Gläubiger von der Ermächtigung keinen
Gebrauch mehr macht, ohne dies vorher anzukündigen.
Dies gilt
nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart grundsätzlich
auch, wenn die Einziehung im Lastschriftverfahren unterbleibt, weil es zuvor zu
einzelnen Rücklastschriften gekommen ist. Anders verhält sich die Sachlage nach
Ansicht der Richter nur, wenn so konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
keine Deckung besteht, dass es treuwidrig wäre, wenn der Schuldner sich
weiterhin auf das Lastschriftverfahren berufen könnte. Diese Ausnahme liege aber
üblicherweise nicht vor, wenn es in mehreren Monaten nur zu vereinzelten
Rücklastschriften gekommen ist (OLG Stuttgart, 5 U 20/08).
Zum Anfang
Eine schwere
Krankheit des Mieters rechtfertigt nicht die Kündigung des Mietvertrags.
Mit dieser
Begründung verweigerte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einem Mieter die
beantragte Prozesskostenhilfe. Die Richter machten deutlich, dass seine
beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Der schwer krebskranke
Mieter wollte wegen seiner Erkrankung das befristete Mietverhältnis fristlos
kündigen.
Nach Ansicht
der Richter rechtfertige die Erkrankung jedoch keine Kündigung des Vertrags aus
wichtigem Grunde. Habe der Vermieter seine Vertragspflichten unstreitig nicht
verletzt, könne ein befristeter Mietvertrag allenfalls ausnahmsweise vorzeitig
gekündigt werden, wenn sonstige wichtige Gründe aus dem lnteressenbereich des
Mieters vorlägen, die nicht in dessen Risikosphäre fallen. Das treffe für eine
Erkrankung des Mieters aber nicht zu. Dieser trage vielmehr das persönliche
Verwendungsrisiko. Dabei sei gleichgültig, warum er für die langfristig
angemieteten Räume keine Verwendung mehr habe. Zu dem vom Mieter zu tragenden
Risiko gehöre deshalb auch der Erhalt seiner Gesundheit. Nach den
Gesetzesvorschriften falle selbst sein Tod in seinen Risikobereich. Dieser
beende das Mietverhältnis nicht, sondern lasse es auf die Erben übergehen.
Dieser gesetzlich vorgesehenen Risikoverteilung stünden auch nicht die
Grundsätze von Treu und Glauben entgegen. Der Mieter habe nämlich die
Möglichkeit der Untervermietung. Hierdurch werde sein Risiko deutlich reduziert
(OLG Düsseldorf, I-24 W 53/08).
Zum Anfang
Ein Student,
der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen
Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden.
Dies
entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines
Studenten, der mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit
Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet war. Die Stadt forderte von
ihm für die Nebenwohnung Zweitwohnungsteuer in Höhe von 340,00 EUR jährlich. Der
hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt.
Das OVG wies
die von der Stadt Mainz eingelegte Berufung zurück. Eine Zweitwohnungsteuer
könne nur erhoben werden, wenn für eine weitere Wohnung ein besonderer Aufwand
betrieben werde, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs
hinausgehe und deshalb eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Steuerpflichtigen vermuten lasse. An dem danach für die Steuererhebung
erforderlichen Wohnen in zwei Wohnungen fehle es im Allgemeinen bei Studenten,
die in der elterlichen Wohnung melderechtlich ihre Hauptwohnung beibehielten.
Denn über die ihnen von den Eltern überlassenen Räumlichkeiten stehe Studenten
in der Regel keine tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht zu, sodass sie
dort nicht Inhaber einer Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinne seien. Deshalb
könnten sie am Studienort auch keine zweite Wohnung innehaben (OVG
Rheinland-Pfalz, 6 A 11354/07.OVG).
Zum Anfang
Ein Vermieter kann im Rahmen einer
Mieterhöhung keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn
eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur
Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist.
Diese Klarstellung traf jetzt der
Bundesgerichtshof (BGH). Auch wenn der Vermieter wegen der unwirksamen Klausel
die Kosten der zu verbringenden Schönheitsreparaturen nun selber tragen müsse,
könne er dafür keinen Ausgleich durch den Mieter verlangen. Nach der
gesetzlichen Vorgabe könne der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Erhöhung
der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Einen darüber
hinausgehenden Zuschlag sehe das Gesetz nicht vor. Er ließe sich auch nicht mit
dem vom Gesetzgeber vorgesehenen System der Vergleichsmiete in Einklang bringen.
Insoweit würden die jeweiligen Marktverhältnisse den Maßstab für die
Berechtigung einer Mieterhöhung bilden. Der begehrte Zuschlag orientiere sich
aber an den Kosten für die Vornahme der Schönheitsreparaturen. Mit der
Anerkennung eines Zuschlags würde daher im nicht preisgebundenen Mietwohnraum
ein Kostenelement zur Begründung einer Mieterhöhung ohne Rücksicht darauf
herangezogen, ob diese Kosten am Markt durchsetzbar wären (BGH, VIII ZR 181/07).
Zum Anfang
Minderjährige Kinder, die mit ihren
Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam
genutzten Wohnung. Die Besitzverhältnisse an der Wohnung ändern sich im
Regelfall nicht, wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit mit ihren
Eltern weiter zusammenleben. Haben Kinder keinen Mitbesitz an der Wohnung
erlangt, reicht für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die
Eltern aus.
Diese Klarstellung traf der
Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Vermieters, der gegen seine Mieterin ein
Urteil zur Räumung und Herausgabe der Wohnung erstritten hatte. Der
Gerichtsvollzieher lehnte jedoch die Vollstreckung des Räumungstitels gegen die
Mieterin ab, weil gegen deren auch in der Wohnung lebende volljährige Tochter
und deren Ehemann kein Vollstreckungstitel vorlag.
Der Vermieter zog gegen diese
Entscheidung bis vor den BGH und bekam dort Recht. Die Richter ließen den
Vollstreckungstitel gegen die Mieterin ausreichen. Grundsätzlich hätten
minderjährige Kinder keinen Mitbesitz an den Räumen. Dafür würden sie auch nicht
für die Kosten des Räumungsprozesses und der Zwangsräumung haften. An den
Besitzverhältnissen würde sich auch nichts ändern, wenn die Kinder volljährig
würden, aber weiter in der Wohnung wohnen blieben. Etwas anderes könne nach
Ansicht des BGH nur gelten, wenn eine Änderung der Besitzverhältnisse
volljähriger Kinder an der elterlichen Wohnung nach außen eindeutig erkennbar
geworden sei. Hiervon könne z.B. auszugehen sein, wenn die erwachsenen Kinder
aus dem "Hotel Mama" ausgezogen und später wieder mit den Eltern zusammengezogen
seien (BGH, I ZB 56/07).
Zum Anfang
Wer sein Motorrad in einer
Duplex-Garage abstellt, trägt selbst das Risiko, dass dieses beim Auf- und
Abfahren eventuell umfallen kann und beschädigt wird.
Das musste ein Motorradfahrer vor
dem Amtsgericht (AG) München erfahren. Er hatte für seine Motorräder zwei
Stellplätze in einer Duplex-Garage gemietet. Hier hatte er auf dem oberen
Stellplatz seine Honda geparkt, die nur durch den allein vorhandenen
Seitenständer gesichert war. Als der Verwalter der Garagenanlage bei
Wartungsarbeiten die Duplex-Garage nach oben fuhr, fiel das Motorrad um und
wurde beschädigt. Es brach die vordere und linke Verkleidung, der linke Auspuff
war eingedellt, die linke Schalteinheit und der Kupplungshebel wurden
beschädigt. Den Schaden in Höhe von 3.120 Euro verlangte der Motorradfahrer nun
vom Verwalter ersetzt. Dieser weigerte sich zu bezahlen, schließlich hätte ein
Motorrad auf einem Stellplatz einer Duplex-Garage nichts verloren und hätte
besser gesichert werden müssen.
Der Motorradfahrer erhob Klage vor
dem AG, verlor den Rechtsstreit jedoch. Die zuständige Richterin wies darauf
hin, dass ihn ein erhebliches eigenes Verschulden an dem Schaden treffe. Durch
das Abstellen des Motorrads habe er seine eigenen Sorgfaltspflichten in hohem
Maße verletzt. Plattformen von Duplex-Garagen seien für das Abstellen von
Motorrädern weder geeignet noch bestimmt. Motorräder seien äußerst instabil, da
sie über lediglich zwei Räder verfügen. Sie sollten daher nicht auf unebenen und
glatten Flächen, deren Niveau erheblich verändert werde, abgestellt werden.
Plattformen von Duplex-Garagen bestünden aber aus Trapezblechen, seien also
uneben. Durch das Auf- und Abfahren würde sich deren Niveau stark verändern.
Auch Autos müssten in besonderer Weise abgestellt und gesichert werden. Dies sei
dem Motorradfahrer auch durch Aushändigung der Bedienungsanleitung bekannt
gewesen. Dadurch habe er von den Gefahren gewusst. Er hätte, wenn er sein
Motorrad schon abstellt, dieses ordnungsgemäß sichern müssen. Schließlich sei
der Verwalter auch berechtigt gewesen, die Garagen zu bedienen. Ihm sei die
Instandhaltung übertragen worden. Deshalb habe er Kontrollgänge durchführen
dürfen, um sich vom Funktionieren der Garagen zu überzeugen (AG München, 282 C
8621/07).
Zum Anfang
Der Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne ist nicht
schon verwirkt, wenn diese längere Zeit angebracht war und der Eigentümer auf
den Verbleib der Antenne vertraut hat.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Streit
zwischen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft hin. Erforderlich sei
nach Ansicht der Richter auch, dass im Hinblick auf den Vertrauenstatbestand der
Verpflichtete sich auch auf den Verbleib eingerichtet habe. Hierzu seien
tatsächliche Feststellungen über die Dispositionen des Eigentümers der Antenne
erforderlich (OLG München, 32 Wx 1/08).
Zum Anfang
Die formularmäßige Klausel in einem
Mietvertrag "Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen
Farben und Tapeten auszuführen" ist unwirksam.
Mit dieser Entscheidung gab der
Bundesgerichtshof (BGH) einer Mieterin recht, die festgestellt wissen wollte,
dass ihr Vermieter keinen vertraglichen Anspruch auf Vornahme von
Schönheitsreparaturen habe. Sie hielt die in ihrem Mietvertrag enthaltene
Klausel für unwirksam.
Die Bundesrichter sahen das ebenso.
Sie entschieden, dass die hier verwendete "Farbwahlklausel" den Mieter
unangemessen benachteilige. Daher sei seine Verpflichtung zur Vornahme der
Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam. Die Klausel schreibe dem Mieter nicht
erst für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung, sondern bereits während der
Mietzeit vor, für die Schönheitsreparaturen helle, deckende und neutrale Farben
zu verwenden. Dem Vermieter sei zwar vor dem Hintergrund einer beabsichtigten
Weitervermietung ein berechtigtes Interesse daran nicht abzusprechen, die
Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in einer Farbgebung zurückzuerhalten, die
von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird. Es bestehe jedoch kein
anerkennenswertes Interesse des Vermieters daran, dass der Mieter bereits
während laufender Mietzeit auf andere Gestaltungen, seien sie farbig oder nicht
deckend, verzichten müsse (BGH, VIII ZR 224/07).
Zum Anfang
Ein Vermieter, der von seinem
Vermieterpfandrecht Gebrauch macht, ist nicht zur Herausgabe der Gegenstände an
den Mieter verpflichtet, wenn er sie nicht sofort verwertet.
Diese Entscheidung traf das
Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Rechtsstreit eines säumigen Mieters mit
seinem Vermieter. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass das Pfandrecht auch
nicht erlösche, wenn der Vermieter die Gegenstände aus den Mieträumen entferne.
Es wäre verfehlt, den Vermieter mit dem Verlust des Pfandrechts zu bestrafen,
wenn er die Gegenstände nur zur Sicherung seiner Forderungen an einen sicheren
Ort verbringe (OLG Stuttgart, 13 U 139/07).
Zum Anfang
Der Eigentümer eines Mietshauses ist
verpflichtet, die Wohnung seiner Mieter unverzüglich zu reinigen, zu entwesen
und zu entrümpeln, wenn diese dazu selbst nicht in der Lage sind.
Das ergibt sich aus einer
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Arnsberg. Das Gericht bestätigte
damit eine entsprechende Ordnungsverfügung der Bürgermeisterin der Stadt Witten.
Die Mieter hatten offenkundig über einen längeren Zeitraum hinweg in ihrer
Wohnung Müll (u.a. geöffnete Konservendosen) gelagert. Außerdem befanden sich in
der ganzen Wohnung verteilt neben Kleidungsstücken auch beträchtliche Mengen
benutzten, aber ungespülten Geschirrs. Töpfe mit teils stark verkrusteten
Speiseresten stapelten sich u.a. auch in der Badewanne. Der in der Küche
befindliche Herd war von einer undefinierbaren Verkrustung überzogen, Bettzeug
und Matratzen waren mit Exkrementen verunreinigt. Bei einer nach einem Hinweis
erfolgten Begehung der Wohnung stellte das Ordnungsamt eine Vielzahl von Fliegen
und einen äußerst üblen Geruch fest. Hieran anschließend hatte die Behörde
vergeblich versucht, die Mieter zur Reinigung der Wohnung zu veranlassen; auch
ihnen angebotene Unterstützung durch Kräfte der Stadt lehnten sie ab. Daraufhin
forderte die Stadt unter Androhung der Ersatzvornahme den Eigentümer des
Mietshauses zur Beseitigung der Mängel auf.
Den Antrag des Vermieters, die
aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs hiergegen anzuordnen, lehnte das VG
ab. Zur Begründung führte es u.a. aus: Die Behörde habe zu Recht angenommen,
dass der unhygienische Zustand der Wohnung und die daraus resultierenden
Gesundheitsgefahren (verursacht etwa durch Fliegen oder Maden) nicht weiter
hingenommen werden könnten. Insbesondere mit Blick auf die derzeitige und für
die nächsten Tage vorausgesagte warme Wetterlage, die ein Fortschreiten des
Ungezieferbefalls begünstige, sei ein rasches Einschreiten notwendig. Die
Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers sei nicht zu beanstanden. Zwar hätten
die Mieter die Gefahrenlage durch ihr Handeln veranlasst. Sie seien aber nicht
nur nicht willens, sondern vor allem auch finanziell nicht in der Lage, eine
sachgerechte Reinigung, Entrümpelung und Entwesung der Wohnung durch ein
geeignetes Spezialunternehmen durchführen zu lassen. Deshalb komme aus Gründen
der Effektivität der Gefahrenabwehr nur ein Vorgehen gegen den Eigentümer als
sog. Zustandsstörer in Betracht. Eine gesetzliche Rangfolge, den sog.
Handlungsstörer stets vor dem sog. Zustandsstörer heranzuziehen, existiere nicht
(VG Arnsberg, 3 L 336/08).
Zum Anfang
Dem Miteigentümer einer
Wohnungseigentumsanlage kann untersagt werden, ein mobiles Schwimmbecken mit
einem Durchmesser von 3,5 Metern und einer Höhe von 90 Zentimetern aufzustellen,
wenn damit eine optisch nachteilige Veränderung der Wohnanlage verbunden ist.
Dabei sei nach einer Entscheidung
des Kammergerichts (KG) unerheblich, dass sich das Schwimmbecken auf der dem
Miteigentümer zugewiesenen Sondernutzungsfläche befinde. Entscheidend sei
allein, ob den anderen Miteigentümern ein über das unvermeidliche Maß
hinausgehender Nachteil erwachse. Dieser könne auch in einer Änderung des
optischen Gesamteindrucks bestehen. So sei es auch im vorliegenden Fall. Durch
das großvolumige Schwimmbecken verliere der relativ kleine Garten sein
Erscheinungsbild als Garten. Er bekomme vielmehr die Züge eines Spielplatzes.
Dadurch verstärke sich der Eindruck des "zugebauten Gartens". Schließlich sei
die Anlage deutlich sichtbar und werde nicht etwa durch Bäume, Büsche o.Ä.
verdeckt (KG, 24 W 5/07).
Zum Anfang
Im gemeinsamen Garten einer
Wohnungseigentümergemeinschaft darf ein großer Hund nicht ohne Aufsicht frei
herumlaufen.
Dass musste sich ein Ehepaar vor dem
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sagen lassen, die zusammen mit einer anderen
Familie eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Zweifamilienhaus bildeten.
Für den gemeinsam genutzten Garten waren keine Sondernutzungsrechte begründet
worden. Als das Ehepaar einen Berner-Sennenhund/Bernhardiner anschaffte, ließen
sie diesen ohne Leine im Garten laufen. Hiergegen wandte sich die andere
Familie, die zwei 4 und 6 Jahre alte Kinder hat.
Zu Recht, entschied das OLG. Bei der
Abwägung der Interessen der Beteiligten müsse berücksichtigt werden, dass es
sich bei dem Tier um einen sehr großen Hund handele. Dabei komme es nicht
entscheidend darauf an, dass der Hund noch nie jemanden gebissen habe. Es folge
jedoch schon aus der Größe des Hundes, dass er sich nicht unangeleint und ohne
Aufsicht im Garten aufhalten dürfe, in dem kleine Kinder spielten. Das Verhalten
des Hundes und der Kinder sei nicht sicher vorhersehbar. Daher könne es zu
Situationen kommen, in denen der Jagdinstinkt eines noch so kinderlieben und gut
ausgebildeten Hundes erwache. Auch sei nicht auszuschließen, dass Kinder und
Erwachsene erschräken oder Angst bekämen, wenn sie diesem großen Hund im Garten
begegneten. Auch dass der Hund im Garten "sein Geschäft" verrichten könne, und
dies trotz aller entgegenstehenden Beteuerungen der Antragsgegner und trotz
allen "Gassi-Gehens" immer wieder mal tun werde, sei von Bedeutung. Auch die
Ausscheidungen von entwurmten Hunden könnten den anderen Miteigentümern auf dem
Grundstück nicht zugemutet werden. Diesen Gefahren könne allein dadurch begegnet
werden, dass das Tier im Gartenbereich stets mittels einer höchstens drei Meter
langen Führung angeleint und durch eine ausreichend für die Führung des großen
Hundes geeignete, mindestens 16 Jahre alte Person begleitet werde (OLG
Karlsruhe, 14 Wx 22/08).
Zum Anfang
Dass man als Mieter einer Wohnung in
einem Mehrfamilienhaus auf die Nachtruhe der anderen Mietparteien Rücksicht
nimmt, ist ein eigentlich selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Wer sich
nicht daran hält, muss aber nicht nur mit der Verärgerung der Nachbarn rechnen.
Ihm droht auch die fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen Störung des
Hausfriedens.
Diese Erfahrung musste jetzt ein
Freund des nächtlichen Musikgenusses vor dem Landgericht (LG) Coburg machen. Die
Richter verurteilten ihn zur Räumung seiner Mietwohnung, weil sie die fristlose
Kündigung des Vermieters für wirksam erachteten. Dem Vermieter sei die
Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten, nachdem der Mieter schuldhaft
durch überlaute Musik den Hausfrieden gestört habe. Den Einwand des Beklagten,
jedenfalls nach der fristlosen Kündigung sei es nicht mehr zu Ruhestörungen
gekommen, ließen sie nicht gelten. Ausschlaggebend sei vielmehr, dass der Mieter
auch nach einer Abmahnung weiter regelmäßig durch überlaute Musik den
Hausfrieden gestört und der Vermieter ihm daraufhin wirksam gekündigt habe. Die
dadurch eingetretene Beendigung des Mietverhältnisses könne der Beklagte nicht
durch Wohlverhalten nach der Kündigung rückgängig machen (LG Coburg, 32 S 1/08).
Zum Anfang
Eine fünfköpfige Familie kann
angesichts des in ihrem Haushalt nur geringen Restmüllaufkommens von der Stadt
nicht die Zuteilung eines lediglich 30 l fassenden Mülleimers beanspruchen, der
zudem nur alle vier Wochen abgeholt werden soll.
Diese Entscheidung traf das
Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg im Streit eines Bürgers mit der Stadt Wetter,
wie das Volumen einer Mülltonne bemessen sein muss, die eine Familie für die
Restmüllbeseitigung vorzuhalten hat. Nach der städtischen Abfallsatzung müssen
alle Grundstückseigentümer ein mindestens 60 l fassendes Gefäß verwenden, das im
Regelfalle alle zwei Wochen geleert wird. Allerdings sind die
Grundstückseigentümer berechtigt, ihre Mülltonne nur für jede zweite Leerung an
den Straßenrand zu stellen. Der Kläger meinte, diese Regelungen genügten nicht
den Forderungen des Abfallrechts, wonach die Gemeinden ihre Abfallsatzungen so
zu gestalten haben, dass über die Gebührenregelungen ausreichende Anreize zur
Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Abfallverwertung geschaffen werden.
Dieser Auffassung konnte sich das VG
indessen nicht anschließen. Es billigte ausdrücklich die Satzung der beklagten
Stadt, nachdem es festgestellt hatte, dass die darin angenommenen
Mindestabfallmengen keineswegs "aufs Blaue" festgelegt worden waren. Sie würden
auf einer tatsächlichen Beobachtung der durchschnittlichen Abfallmengen in
Wetter beruhen. Im Übrigen müsse das Volumen eines Restabfallbehälters auch so
festgelegt werden, dass kein Anreiz gegeben werde, Abfallbeseitigungsgebühren zu
sparen, indem Abfälle in die Landschaft gekippt oder über "gelbe Säcke" oder
"grüne Tonnen" abgeholt werden (VG Arnsberg, 14 K 1086/07).
Zum Anfang
Der Vermieter ist zu einer Umlage
der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle
Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.
Das stellte der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter fest. Der Vermieter
hatte die Wasserkosten wie in der Vergangenheit auch flächenbezogen abgerechnet,
obwohl die Wohnung nach einer Modernisierung nun über einen Wasserzähler
verfügte. Der Mieter war nur bereit, die Kosten für den gemessenen,
tatsächlichen Verbrauch zu tragen, nicht jedoch die erheblich höheren Kosten
nach einem Flächenmaßstab.
Nach Ansicht der Richter sei
zwischen den Parteien keine Änderung des Abrechnungsmaßstabs vereinbart worden.
Allein im Einbau der Wasseruhr könne eine solche Vereinbarung nicht gesehen
werden. Der Vermieter sei auch nicht zu einer Umstellung der
Abrechnungsmodalitäten verpflichtet. Der Abrechnungsmaßstab müsse für alle
Mieter gleich sein. Der Vermieter müsse daher keine Umlage der Wasserkosten nach
Verbrauch vornehmen, solange nicht alle Mietwohnungen des Gebäudes mit
Wasserzählern ausgestattet seien. Die Richter machten schließlich deutlich, dass
Zweifel des Mieters an der Billigkeit des Abrechnungsmaßstabs nicht ausreichen
würden, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen. Ein solcher
Anspruch sei nach dem Willen des Gesetzgebers nur bei besonderen Ausnahmefällen
möglich. Ein Ausnahmefall liege nur vor, soweit es im Einzelfall zu einer
krassen Unbilligkeit komme. Das sei vorliegend nicht der Fall gewesen (BGH, VIII
ZR 188/07).
Zum Anfang
Nimmt der Vermieter bei den Kosten
des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-,
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vor, kann sich der Mieter einfach
dagegen zur Wehr setzen.
Hierauf wies der Bundesgerichtshof
(BGH) hin. Nach der Entscheidung der Richter genüge es, wenn der Mieter die Höhe
des Abzugs schlicht bestreitet. Dann sei es Aufgabe des Vermieters, die Kosten
nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten
herausgerechnet werden können (BGH, VIII ZR 27/07).
Zum Anfang
Wenn Ihr Unternehmen Gebäude im
Betriebsvermögen hat, die Sie an Gewerbetreibende vermieten, sollten Sie
Klauseln zur Umlage der Verwaltungskosten prüfen lassen. Im Moment streiten sich
nämlich die Geister, ob es reicht, wenn im Mietvertrag steht, dass die "Kosten
für die kaufmännische und technische Hausverwaltung" auf den Mieter umgelegt
werden, ohne dazu nähere Angaben zu machen:
-
Der 1. Senat beim
Oberlandesgericht (OLG) Köln sagt "ja". Bei Gewerberäumen sei die Übertragung
der Verwaltung auf professionelle Firmen üblich und absehbar. Eine
entsprechende Klausel sei auch nicht unwirksam, wenn sie keine
Kostenbegrenzung enthalte (OLG Köln, 1 U 40/07).
-
Der 22. Senat hält die Umlage der
Verwaltungskosten dagegen für unwirksam. Die Klausel sei überraschend und
verstoße gegen das Transparenzgebot, wenn sie weder Höhe noch
Berechnungsgrundlage der Kosten erkennen lasse, die auf den Mieter zukommen
(OLG Köln, 22 U 67/07).
Unser Tipp: Solange eine klärende
Entscheidung durch den Bundesgerichtshof fehlt, sollten Sie die umgelegten
Verwaltungskosten in der Höhe begrenzen, und zwar entweder durch eine Pauschale,
durch Festlegung eines Prozentsatzes von der Nettomiete oder durch Ansatz eines
bestimmten Betrags pro Quadratmeter.
Zum Anfang
Wer ein überdurchschnittlich großes
Auto fährt, muss sich vor Abschluss des Mietvertrags selbst davon überzeugen, ob
er den Wagen auf dem gemieteten Stellplatz überhaupt abstellen kann.
Dass musste sich ein Autofahrer vor
dem Amtsgericht (AG) München sagen lassen. Er hatte für seinen Porsche Cayenne
einen Tiefgaragenplatz gemietet. Bereits fünf Tage später kündigte er den
Vertrag aber wieder fristlos. Miete zahlte er keine. Daraufhin ging der
Vermieter vor Gericht und verlangte den ausstehenden Mietzins von zu diesem
Zeitpunkt insgesamt 460 Euro. Der Mieter weigerte sich zu zahlen. Er gab an,
sein Fahrzeug habe eine Breite von 193 cm und passe nicht auf den Stellplatz.
Der Vermieter habe ihm vor der Anmietung erklärt, dass er das Fahrzeug in der
Garage abstellen könne. Seiner Meinung nach sei der Vermieter auch verpflichtet,
den Stellplatz anderweitig zu vermieten. Der Vermieter erwiderte, dass der
Beklagte zumindest rückwärts einparken könne. Dann könne er auch über die
Fahrertüre ein- und aussteigen. Er habe auch nicht zugesichert, dass der Wagen
auf den Parkplatz passe. Die Kündigung sei nicht wirksam.
Der zuständige Richter gab dem
Vermieter recht und verurteilte den Mieter zur Zahlung des Mietzinses. Er machte
deutlich, dass die Kündigung das Mietverhältnis nicht beendet habe. Dabei könne
dahinstehen, ob der Porsche Cayenne auf den Parkplatz passe und ob der Kläger
erklärt habe, ein Abstellen des Fahrzeugs sei möglich. Selbst in diesem Fall
stelle es jedenfalls eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters dar, wenn er
sich auf eine solche Äußerung verlasse, ohne selbst die Geeignetheit des
Stellplatzes zu überprüfen. Bei einem Fahrzeug mit derart überdurchschnittlichen
Abmessungen hätte er den Stellplatz selbst vor Vertragsschluss ansehen müssen.
Da ihm daher der Mangel durch eigene grobe Fahrlässigkeit unbekannt geblieben
sei, könne er sich nicht auf diesen berufen. Entsprechend sei ihm eine Kündigung
des Vertrags wegen Mangelhaftigkeit der gemieteten Sache nicht möglich. Da der
Vertrag weiter bestehe, müsse der Vermieter auch den Stellplatz nicht
anderweitig vermieten (AG München, 423 C 11099/07).
Zum Anfang
Hat der Vermieter dem Mieter vor
Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist keine formell ordnungsmäßige Abrechnung
erteilt, kann er Betriebskosten auch nicht nachfordern, wenn der Mieter zuvor
erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.
Das musste sich ein Vermieter vor
dem Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen. Als seine Mieter auszogen, baten sie
darum, ihnen die beiden noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen zukommen zu
lassen. Ein halbes Jahr später erteilte der Hausverwalter die
Betriebskostenabrechnungen, allerdings in unverständlicher und damit formell
nicht ordnungsgemäßer Weise. Als eine ordnungsgemäße Rechnung endlich vorlag,
waren seit dem einen Abrechnungszeitraum fast zwei Jahre vergangen. Die Mieter
verweigerten daher den Ausgleich der Nachforderung.
Zu Recht, entschied nun der BGH und
wies die Zahlungsklage des Vermieters zurück. Seine Korrekturabrechnung für den
ersten Abrechnungszeitraum sei verspätet gewesen. Nach dem Gesetz sei er
verpflichtet, die jährliche Abrechnung über die Vorauszahlungen für
Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des
Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Dieser Verpflichtung habe er nicht genügt.
Daher sei er mit der Nachforderung aus der korrigierten Abrechnung
ausgeschlossen. Die Richter begründeten Ihre Entscheidung weitergehend damit,
dass die einjährige Abrechnungsfrist eine Ausschlussfrist sei. Selbst wenn die
Mieter dem Hausverwalter den Ausgleich der Nachforderung zugesagt haben sollten,
hätte die Ausschlussfrist damit nicht neu begonnen. Die für das Verjährungsrecht
geltende Vorschrift, wonach die Verjährung erneut beginne, wenn der Schuldner
dem Gläubiger gegenüber den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist anerkenne,
finde auf die Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung keine
entsprechende Anwendung. Der Zweck der Ausschlussfrist bestehe darin, für
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Dieser Zweck stehe ihrer
vollständigen Erneuerung entgegen (BGH, VIII ZR 84/07).
Zum Anfang
Stürzt ein Arbeitnehmer frühmorgens
auf einer schneeglatten Gummimatte auf der Außentreppe des Betriebsgebäudes,
kann er vom Vermieter des Gebäudes keinen Schadenersatz verlangen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz
wies daher die Klage einer Frau ab, die nach Ende ihrer Nachtschicht in den
frühen Morgenstunden eines Dezembertags, deutlich vor 7.00 Uhr, ihre
Arbeitsstätte verlassen hatte. Dabei war sie auf der mit einer Gummimatte
belegten Außentreppe gestürzt. Sie hatte vom Vermieter des Gebäudes
Schadenersatz verlangt, da dieser trotz nächtlichen Schneefalls nicht gestreut
hatte.
Die Richter begründeten ihre
Klageabweisung damit, dass die winterliche Streu- und Räumpflicht regelmäßig
erst mit dem Einsetzen des allgemeinen Verkehrs am Morgen (relevante Grenze etwa
7.00 Uhr) beginne. Etwas anderes gelte nur ausnahmsweise, sofern für Sicherheit
während darüber hinausgehender Nutzungszeiten gesorgt werden müsse. Hier sei
aber kein allgemeiner Verkehr gegeben, da der frühmorgendliche Schichtwechsel
durch den Arbeitgeber der Klägerin veranlasst sei. Weil dies dem Vermieter
unbekannt gewesen sei, schulde dieser keinen Schadenersatz (OLG Koblenz, 5 U
101/08).
Zum Anfang
Eine Klausel im Kleingedruckten,
wonach ein Gaststättenpächter die technischen Anlagen des Gesamtobjekts instand
halten muss, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Verpächter das Anwesen
mitbewohnt. Trotz einer solchen vertraglichen Bestimmung kann der Gastwirt daher
bei nicht von ihm verschuldetem Ungezieferbefall den Pachtzins mindern.
Das musste sich ein Verpächter vor
dem Landgericht (LG) Coburg sagen lassen. Dieser hatte eine Gaststätte in dem
Anwesen verpachtet, in dem er auch selbst wohnte. Als ihn der Pächter darauf
hinwies, dass in dem Haus Schaben und Mäuse ihr Unwesen trieben, unternahm er
nichts. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass nach den Vertragsbedingungen
der Pächter die Gesamterhaltungspflicht für das Pachtobjekt habe. Folglich sei
dieser selbst für die Schädlingsbekämpfung zuständig. Als der Pächter daraufhin
die Pachtzahlung kürzte, klagte der Verpächter den einbehaltenen Betrag von
17.000 EUR ein.
Das LG wies seine Klage jedoch ab.
Es sah die Schabenproblematik anders und gab dem Pächter recht. Die
Vertragsklausel benachteilige den Pächter unangemessen, weil sie ihm die Wartung
aller vorhandenen technischen Anlagen aufbürde, obwohl diese auch vom Verpächter
für eigene Wohnzwecke genutzt würden. Es bleibe daher bei der gesetzlichen
Regelung, dass der Verpächter die Pachtsache in ordnungsgemäßem Zustand zu
erhalten habe. Der Schädlingsbefall sei auch nicht durch den Gaststättenbetrieb
verursacht worden, sondern durch die Abwasserleitungen des unsanierten Anwesens.
Die Minderung des Pachtzinses um 20 Prozent sei angemessen, Zahlungen des
Pächters stünden damit nicht mehr offen (LG Coburg, 12 O 231/07).
Zum Anfang
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