Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung bei
Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade
Ist durch
einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung
von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine
bauliche Veränderung vor, die der ordnungsmäßigen Instandhaltung oder
Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums dient.
Nach
einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M. können die
Wohnungseigentümer eine solche Maßnahme durch Stimmenmehrheit als Maßnahme
ordnungsmäßiger Verwaltung beschließen. Dieser Beschluss muss nicht
einstimmig erfolgen. Dies gelte nach Ansicht der Richter auch in dem Fall,
in dem zwar eine Teildämmung ebenfalls wirtschaftlich vertretbar wäre, eine
Volldämmung aber zu einem besseren Ergebnis führen würde. Ein
verantwortungsbewusster Hauseigentümer würde daher die Volldämmung wählen.
Als Konsequenz wurde daher die Klage eines Eigentümers gegen den Beschluss
zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M., 20 W 138/08).
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