Ihr Rechtsanwalt in Hamburg
Manfred Alex

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Dorothea Goergens

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Cornelia Theel


 

 

Die Kanzlei

Die Schwerpunkte

Die Anwälte

Aktuelles Recht:
Arbeitsrecht

Familienrecht - Erbrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Verbraucherrecht

Verkehrsrecht

online Scheidung

Das Honorar

Kontakt

Impressum

Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)


WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen

Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Wohngeldzahlung in erheblichem Umfang (hier: 6 Monate) nicht nach, ist die Gemeinschaft grundsätzlich berechtigt, nach vorheriger Abmahnung eine Versorgungssperre aller Versorgungsleitungen durchzuführen.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) München auch für die Stromversorgung, wenn der rückständige Wohnungseigentümer den Strom direkt vom Versorgungsunternehmen bezieht, die Stromlieferung aber über eine im Gemeinschaftseigentum stehende Leitungsanlage erfolgt. Die Gemeinschaft könne dann die Zurverfügungstellung des Leitungsnetzes zurückhalten. Die Stromleitungen stünden im Gemeinschaftseigentum, wenn sie im gemeinschaftlichen Verteilungsraum im Keller starten, auch wenn sie danach direkt und ausschließlich zu den Sondereigentumseinheiten führten. Der maßgebliche räumliche Zusammenhang bestehe dann mit dem im notwendigen Gemeinschaftseigentum stehenden Verteilerraum, nicht mit den entsprechenden Sondereigentumseinheiten (LG München, 1 S 10608/10).

 

 

Duo Lift  Heimarbeit   Fitline-ActiveShop Saaler Bodden