Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Kein Stimmrechtsentzug bei
Wohngeldrückstand
Ein
Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann
deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden.
So
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Fall. Die
Richter machten deutlich, dass ihm wegen des Zahlungsrückstands auch nicht
das Stimmrecht entzogen werden könne (BGH, V ZR 60/10).
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