Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Anspruch auf Aufnahme eines
Tagesordnungspunkts für die Eigentümerversammlung
Ein
Wohnungseigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Verwalter
verlangen, dass in die Einladung der nächsten Eigentümerversammlung ein von
ihm gewünschter Tagesordnungspunkt aufgenommen wird.
Hierauf
machte das Landgericht (LG) München I aufmerksam. Voraussetzung hierfür ist
nach dem Urteil, dass die Behandlung des Tagesordnungspunkts ordnungsgemäßer
Verhandlung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und
Beschlussfassung sprechen.
Hinweis: Seinen Anspruch kann der
Wohnungseigentümer allerdings nur ausnahmsweise per einstweiliger
Leistungsverfügung durchsetzen. Dazu müsse nach Ansicht der Richter die
Behandlung des bestimmten Punkts so dringend sein, dass dem Antragsteller
beim Abwarten eines ordentlichen Hauptsacheverfahrens ein unverhältnismäßig
großer, gar irreparabler Schaden entstehe (LG München I, 1 S 5166/11).
|