Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von
Beschlussfassung ausgeschlossen werden
Ist in
einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) der Bauträger Miteigentümer, kann
er bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung
ausgeschlossen werden.
So
entschied das Amtsgericht (AG) Landsberg/Lech in einem Fall, in dem mögliche
Mängel an dem Gemeinschaftseigentum in Rede standen. Der Verwalter hatte
vorgeschlagen, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser sollte die
Mängel feststellen. Bei der Abstimmung über die hierfür anfallenden Kosten
für die WEG sollte der Bauträger von der Abstimmung ausgeschlossen werden.
Das AG bestätigte nun diese Vorgehensweise. Es bestehe eine
Interessenkollision, da der Beschluss letztlich die Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber dem Bauträger betreffe. Der Bauträger sei daher als
Betroffener von der Abstimmung auszuschließen (AG Landsberg/Lech, 1 C
1146/10 WEG).
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