Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Nebenkosten: Unbewohnte Wohnung muss
mitberücksichtigt werden
Die
Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu
verteilen.
Diese
Klarstellung traf das Kammergericht (KG) im Streit um eine
Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter hatte die angefallenen Kosten für die
Hausbeleuchtung nur auf die bewohnten Wohnungen umgelegt und die leer
stehenden unberücksichtigt gelassen. Hiergegen wandte sich der Mieter. Zu
Recht, entschied das KG. Grundsätzlich trage nämlich der Vermieter das
Vermietungsrisiko. Daher müsse er im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter
grundsätzlich den Kostenanteil tragen, der auf leer stehende Mieteinheiten
entfalle (KG, 12 U 26/09).
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