Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Nebenkosten: Anspruch des Vermieters auf
Einbau von funkbasierten Ablesegeräten
Vermieter
haben einen Anspruch darauf, dass ihre Mieter dem Einbau von funkbasierten
Ablesesystemen in der Mietwohnung zustimmen.
Diese
Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Hauseigentümers,
dessen Mehrfamilienhaus mit einer Zentralheizung ausgestattet ist. Der
Verbrauch wird über Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme, Warm- und
Kaltwasser erfasst. Er beabsichtigte, im Rahmen eines Regelaustauschs die
Heizkostenverteiler durch ein funkbasiertes Ablesesystem zu ersetzen. Ein
Mieter verweigerte den beabsichtigten Austausch der Ableseeinrichtungen mit
der Begründung, in der von ihm angemieteten Wohnung kein mit Funk
arbeitendes System einsetzen zu wollen.
Der BGH
entschied nun, dass der Mieter den Einbau der funkbasierten Zähler dulden
müsse. Das ergebe sich aus der Heizkostenverordnung. Die dortigen Regelungen
betreffen nicht nur die Erstausstattung der Mieträume mit
Heizkostenerfassungsgeräten und den Austausch unbrauchbar gewordener Geräte.
Vielmehr begründen sie auch eine Duldungspflicht des Mieters für den
Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch modernere Systeme. Zudem
bestehe nach den mietrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ein Anspruch auf Duldung des Einbaus des funkbasierten Kaltwasserzählers.
Hierbei handele es sich um eine Wohnwertverbesserung. So könne es
insbesondere den Wert der Wohnung erhöhen, wenn diese zum Ablesen der Zähler
nicht mehr betreten werden müsse. Schließlich müsse der Mieter ohnehin den
Einbau von Heizkosten- und Warmwasserzähler dulden. So könne der Einbau von
zwei verschiedenen Ablesesystemen vermieden werden (BGH, VIII ZR 326/10).
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