Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Mietsicherheit: Keine Aufrechnung des
Vermieters mit Zahlungsanspruch
Der
Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines Sparbuchs,
das als Mietsicherheit verpfändet worden ist, nicht mit einem
Zahlungsanspruch (hier: auf rückständige Miete) aufrechnen. Insoweit fehlt
es nach einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) an der Gleichartigkeit
der Forderungen (KG, 8 U 172/10).