Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Kündigungsrecht: Fortlaufende unpünktliche
Mietzahlung berechtigt zur Kündigung
Zahlt der
Mieter dauernd und trotz erfolgter Abmahnung durch den Vermieter seine Miete
verspätet, kann dies eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.
Auf diese
Rechtslage machte der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Vermieters
aufmerksam. Dieser hatte im Mietvertrag mit seinem Mieter vereinbart, dass
die Miete jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig sei. Gleichwohl
entrichtete der Mieter die Miete seit Mai 2007 erst zur Monatsmitte oder
noch später. Dieses Verhalten setzte er auch nach Abmahnungen des Vermieters
im Oktober und Dezember 2008 fort. Daraufhin erklärte der Vermieter die
Kündigung des Mietverhältnisses und erhob Räumungsklage.
Zu Recht,
entschied der BGH. Die Richter verdeutlichten, dass die andauernde und trotz
wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung
der Mietzahlung durch den Mieter eine so gravierende Pflichtverletzung sei,
dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertige. Das gelte auch,
wenn dem Mieter (nur) Fahrlässigkeit zur Last falle, weil er aufgrund eines
vermeidbaren Irrtums davon ausgehe, dass er die Miete erst zur Monatsmitte
zahlen müsse (BGH, VIII ZR 91/10).
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