Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
WEG: Kostenverteilungsschlüssel bei
Heizkosten darf nicht nach Belieben abgeändert werden
Wohnungseigentümer dürfen auch durch Stimmenmehrheit keinen Beschluss zum
Kostenverteilungsschlüssel bei den Heizkosten treffen, der von der
gesetzlichen Verteilungsregelung abweicht.
Diese
Entscheidung traf das Amtsgericht (AG) Düsseldorf im Fall einer
Wohnungseigentümergemeinschaft. Begründet wird die Entscheidung damit, dass
ein solches Vorgehen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche. Die
Wohnungseigentümer seien nämlich in ihrer Entscheidungsfreiheit über die
Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels durch den nach der
Heizkostenverordnung zulässigen Maßstab eingeschränkt. Vielmehr seien die
Vorschriften der Heizkostenverordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer
zwingend anzuwenden. Nur eine diesen Vorschriften entsprechende Abrechnung
werde dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gerecht. Im
Ergebnis ergab sich damit ein Anspruch des klagenden Wohnungseigentümers,
dass die Verteilung der Heizkosten weiterhin zu 70 Prozent nach Verbrauch
erfolgt (AG Düsseldorf, 292a C 7251/10).
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