Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Heizkostenabrechnung: Messung mit nicht
geeichten Messgeräten
Der
Ablauf der Eichfrist führt nicht dazu, dass die festgestellten Werte ohne
Bedeutung sind.
So
entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Rechtsstreit um eine
Heizkostenabrechnung. Die Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich,
dass den Messergebnissen allerdings nicht mehr die Vermutung der Richtigkeit
zukomme. Ob die abgelesenen Werte tatsächlich richtig seien, müsse der
Vermieter vielmehr bei einer Abrechnung nach der Heizkostenverordnung zur
Überzeugung des Tatrichters nachweisen (OLG München, 32 Wx 32/10).
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