Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Haftungsrecht: Wohnungseigentümer haftet
für Abfallentsorgungsgebühren
Ein
Wohnungseigentümer kann auch zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen
werden, wenn er die Wohnung vermietet hat und deshalb selbst die Abfalltonne
überhaupt nicht benutzt.
Dies geht
aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt hervor. Im
entschiedenen Fall verlangte die Stadt Pirmasens von dem Eigentümer noch
ausstehende Gebühren in Höhe von 278 EUR für die Jahre 2006 und 2007. Die
Wohnung war bis Ende Juli 2007 vermietet. Die Mieter hatten die
Abfallentsorgungsgebühren aber nur zu einem geringen Teil bezahlt. Nach
erfolglosem Widerspruch gegen seine Inanspruchnahme hat der
Wohnungseigentümer Klage gegen die Gebührenbescheide erhoben.
Die
Richter entschieden, dass die Heranziehung des Eigentümers rechtmäßig sei.
Nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Abfallentsorgung sei Schuldner der Gebühren neben dem Mieter auch der
Eigentümer. Eine solche Satzungsbestimmung sei nicht zu beanstanden. Der
Eigentümer sei nämlich - ggf. neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen
Nutzern - sog. Abfallbesitzer und deshalb für den auf seinem Grundstück
befindlichen Abfall verantwortlich. Ihm bleibe die Möglichkeit, im Rahmen
des Miet- oder Pachtverhältnisses zivilrechtlich Rückgriff bei seinem Mieter
oder Pächter zu nehmen (VG Neustadt, 4 K 311/10.NW).
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