Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss bei
Vertragsschluss über möglichen Eigenbedarf aufklären
Vermietet
ein Wohnungseigentümer die Wohnung auf unbestimmte Zeit, obwohl er entweder
bereits entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie wenig später selbst in
Gebrauch zu nehmen, setzt er sich damit zu seinem eigenen Verhalten in
Widerspruch.
Das
musste sich ein Vermieter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sagen lassen. Die
Richter wiesen ihn darauf hin, dass er dem Mieter die mit jedem Umzug
verbundenen Belastungen nicht zumuten dürfe, wenn er ihn zuvor über seine
Absicht oder zumindest die Aussicht einer begrenzten Mietdauer nicht
aufkläre. Lägen zwischen dem Abschluss des Mietvertrags und der späteren
Eigenbedarfskündigung lediglich drei Monate, bestehe bereits eine solche
Hinweispflicht des Vermieters in Bezug auf den Eigenbedarf. Der Vermieter
habe zudem die Pflicht, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist darauf
hinzuweisen, wenn der Eigenbedarfsgrund wegfalle (BGH, VIII ZR 180/09).
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