Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Ehewohnung: Ehegatte muss trotz Auszugs
Mietzins zahlen
Wird eine
von einem Ehepaar gemeinsam angemietete Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt
von einem der Ehegatten verlassen, ist dieser dem in der Wohnung
verbleibenden Ehegatten zumindest teilweise zum Ausgleich der
Mietzinszahlungen, einer Nebenkostennachforderung sowie eines
Kautionseinbehalts (hier: wegen abhanden gekommenem Schlüssel) verpflichtet.
So
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines zerstrittenen
Ehepaars. Die Richter wiesen darauf hin, dass in der Rechtsprechung
anerkannt sei, dass die Mithaftung des Ausziehenden (wenn auch zeitlich
beschränkt) zunächst bestehen bleibe, wenn er gegen den Willen des
Verbleibenden auszieht. Sei das endgültige Scheitern der Ehe erkennbar,
stehe dem verbleibenden Ehegatten eine Überlegungsfrist zu. Er müsse sich
sodann um eine Beendigung des Mietverhältnisses bemühen. Andernfalls gebe er
damit zu erkennen, dass er zu einer Fortführung des Vertrags unter
alleiniger Kostentragung bereit sei.
Hinweis: Diese Entscheidung ist auch für Vermieter
interessant, da sie den aus der Wohnung ausgezogenen Ehegatten zunächst auch
weiterhin in Anspruch nehmen können (OLG Düsseldorf, I-22 U 142/09).
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