Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Betriebskosten: Unwirksame Abrechnung bei
nicht nachvollziehbaren Rechenschritten
Der
Vermieter kann keine Betriebskosten nachfordern, wenn die Rechenschritte in
seiner Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar sind.
Das
musste sich ein Vermieter vor dem Amtsgericht (AG) Dortmund sagen lassen.
Bei der Betriebskostenabrechnung des Vermieters waren bei den Positionen
Gebäude und Haftpflichtversicherung, sowie Gartenpflege und Hauswart die
Kosten auf über 200 Häuser „vorverteilt“ worden. Es war aber nicht
erkennbar, wie diese Vorverteilung erfolgt ist. Unklar blieb auch die
Notwendigkeit zur Bildung solcher Abrechnungseinheiten. Zudem waren die
Rechenschritte nicht ansatzweise erkennbar. Das AG hielt die Abrechnung
daher für formell mangelhaft. Entsprechend könne sie keinen
Nachzahlungsanspruch auslösen (AG Dortmund, 425 C 2226/11).
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