Aktuelles Mietrecht und
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet
für Gebühren des Mieters
Der
Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters
in Anspruch genommen werden.
Das hat
das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden und damit die Klage eines
Grundstückseigentümers gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen. Geklagt
hatte der Eigentümer eines vermieteten Wohnhauses. Für die Bestellung von
Abfallcontainern zur Entsorgung von Sperrmüll durch den Mieter setzte der
beklagte Landkreis 832,81 EUR fest. Der Betrag konnte bei dem Mieter aber
nicht beigetrieben werden, da die Familie von Sozialleistungen lebte. Sodann
setzte der Landkreis die Abfallgebühren gegenüber dem Kläger als Eigentümer
fest. Nach erfolglosem Widerspruch hat dieser Klage zum Verwaltungsgericht
erhoben: Er sei nicht verpflichtet, die Abfallgebühren seines Mieters zu
tragen.
Das sahen
die Richter jedoch anders und wiesen seine Klage ab. Nach der geltenden
Abfallgebührensatzung habe die Kreisverwaltung die Abfallgebühren zu Recht
bei dem Kläger erhoben. Die Satzung sehe ausdrücklich vor, dass auch der
Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren hafte. Er sei für sein
Grundstück verantwortlich. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht
hinreichend leistungsfähig ist, sei nicht von der Allgemeinheit zu tragen,
sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich sei dabei, ob der
Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst habe, und ob die Container auf
dem Grundstück oder nur in dessen Nähe gestanden hätten (VG Koblenz, 7 K
1230/09.KO).
|