Wohnungszuweisungsverfahren: Auf den
Beitrag der dauernden Streitigkeiten kommt es nicht an
Können
Eheleute mit den gemeinsamen Kindern in der Ehewohnung seit der Trennung
nicht mehr erträglich nebeneinander wohnen, kann es zum Wohl der Kinder
dringend erforderlich sein, dass einer der Elternteile aus der Wohnung
gewiesen wird.
Dies
sei nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg der
Fall, wenn eine Vielzahl einzelner Vorfälle mit sehr heftigen verbalen
Auseinandersetzungen vorliege, insbesondere wenn es dabei um die stark
abweichenden Ansichten zur Erziehung und Behandlung der Kinder gehe.
Dagegen sei nicht von Bedeutung, welcher der Elternteile welchen Beitrag
zu den dauernden Streitigkeiten geleistet habe. Nach Ansicht der Richter
sei es nicht erforderlich, dass das Fehlverhalten ausschließlich von dem
der Wohnung verwiesenen Elternteil ausgeht (OLG Brandenburg, 9 WF 40/10).
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