Sorgerecht: Gemeinsame elterliche Sorge
nicht verheirateter Eltern
Der
nichteheliche Vater kann gegen den Willen der Mutter des Kindes kein
gemeinsames Sorgerecht erhalten.
Hierauf
wies das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen hin. Die Richter machten
allerdings auch darauf aufmerksam, dass es von dieser Regel Ausnahmen
geben könne. So käme die Errichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge in
Betracht, wenn die Mutter als allein Sorgeberechtigte das Elternrecht des
Vaters nicht angemessen zur Geltung bringe und dadurch das Wohl des Kindes
gefährde (OLG Thüringen, 1 UF 143/09).
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