Ihr Rechtsanwalt in Hamburg
Manfred Alex

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Dorothea Goergens

Ihre Rechtsanwältin in Hamburg
Cornelia Theel


 

 

Die Kanzlei

Die Schwerpunkte

Die Anwälte

Aktuelles Recht:
Arbeitsrecht

Familienrecht - Erbrecht

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Verbraucherrecht

Verkehrsrecht

online Scheidung

Das Honorar

Kontakt

Impressum

Aktuelles Familienrecht u. Erbrecht


 

Ehegattenunterhalt: Feststellung der Erwerbsobliegenheit im Abänderungsverfahren

Hat das Gericht dem unterhaltsberechtigten Ehegatten im Vorprozess keine zusätzlichen Erwerbseinkünfte fiktiv zugerechnet und damit zugleich entschieden, dass er seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat, ist diese Feststellung auch im Abänderungsverfahren maßgebend.

Deshalb könne der Unterhaltsverpflichtete in einem solchen Fall nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht einwenden, der Unterhaltsberechtigte erleide bei Aufnahme der ihm obliegenden Erwerbstätigkeit keinen ehebedingten Nachteil, weshalb eine Befristung des Unterhalts aus diesem Gesichtspunkt ausscheidet. Etwas anders gelte nach Ansicht der Richter nur, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse dargelegt habe, die eine solche Obliegenheit im Nachhinein begründen könnte (BGH, XII ZR 100/08).