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Düsseldorfer Tabelle: Neufassung zum 1.1.2010

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie wurde zum 1.1.2010 geändert, weil sich nach Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben. Hierdurch hat sich eine deutliche Erhöhung der Beträge von teilweise über 13 Prozent ergeben.

Der Tabelle liegt die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.

Zu berücksichtigen ist, dass die Tabelle nicht den Zahlbetrag angibt. Ausgewiesen ist vielmehr der monatliche Unterhaltsbedarf. Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen). Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nun 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR, ab dem vierten Kind 215 EUR.

 

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

Bedarfskontrollbetrag

 

 

0-5

6-11

12-17

ab 18

 

 

 

Alle Beträge in EUR

1.

bis 1.500

317

364

426

488

100

770/900

2.

1.501 - 1.900

333

383

448

513

105

1.000

3.

1.901 - 2.300

349

401

469

537

110

1.100

4.

2.301 - 2.700

365

419

490

562

115

1.200

5.

2.701 - 3.100

381

437

512

586

120

1.300

6.

3.101 - 3.500

406

466

546

625

128

1.400

7.

3.501 - 3.900

432

496

580

664

136

1.500

8.

3.901 - 4.300

457

525

614

703

144

1.600

9.

4.301 - 4.700

482

554

648

742

152

1.700

10.

4.701 - 5.100

508

583

682

781

160

1.800

 

ab 5.101

Nach den Umständen des Falls