Berliner Testament: Mit jedem Erbfall
entsteht ein Pflichtteilsanspruch
Bei
einem Berliner Testament (gegenseitige Erbeinsetzung unter Ehegatten)
entsteht mit jedem Erbfall der Anspruch des durch Verfügung von Todes
wegen von der Erbfolge ausgeschlossenen Abkömmlings gegen den Erben auf
Auszahlung des Pflichtteils.
Hierauf
wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hin. Folge der Entscheidung ist,
dass jedes von seinen Eltern enterbte Kind danach zwei
Pflichtteilsansprüche hat, je einen beim Tod jedes Elternteils. Auch bei
Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist die Erbfolge der
Elternteile deutlich auseinanderzuhalten. Jeder der beiden eintretenden
Erbfälle löst für den Enterbten einen Pflichtteilsanspruch aus. Daran
ändert auch die irrige Vorstellung der Eltern nichts, es gebe nur einen
die Kinder begünstigenden Erbfall. Demzufolge müssen sich die Kinder nicht
den vollen Wert der von beiden Eltern übertragenen Anteile an Immobilien
auf den Pflichtteil anrechnen lassen, sondern nur dasjenige, was allein
von dem letztversterbenden Ehepartner zugewendet worden ist (OLG Koblenz,
2 U 831/09).
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