Kündigungsrecht: Raucherpausen ohne
Ausstempeln können fristlose Kündigung rechtfertigen
Legt
der Arbeitnehmer trotz einschlägiger mehrfacher Abmahnung an drei
aufeinanderfolgenden Tagen eine Raucherpause ohne Ausstempeln ein, kann
dies ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung sein.
Das
musste sich ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Duisburg sagen lassen.
Er war im Laufe des Jahres mehrfach abgemahnt worden, weil er
Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb des
Arbeitgebers galt die Regelung, dass bei einer sogenannten Raucherpause
vorher auszustempeln ist. Als der Arbeitgeber feststellte, dass der
Arbeitnehmer erneut an drei aufeinanderfolgenden Tagen ohne vorherige
Bedienung des Zeiterfassungsautomaten Raucherpausen genommen hatte, sprach
er die fristlose Kündigung aus.
Zu
Recht entschied das Arbeitsgericht. Angesichts des wiederholten Verstoßes,
für den der Arbeitnehmer auch keine nachvollziehbare Begründung liefern
konnte, sei die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt
gewesen. Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung sei eine
gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitere Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstöre
(Arbeitsgericht Duisburg, 3 Ca 1336/09). |