Kündigungsrecht: Lesen fremder E-Mails
berechtigt zur fristlosen Kündigung
Nimmt
ein Systemadministrator unerlaubt Einsicht in fremde E-Mails, stellt dies
einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß dar, der zu einer fristlosen
Kündigung berechtigt.
Diese
Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) München im Fall eines
Systemadministrators. In dieser Eigenschaft hatte er auf die E-Mails eines
Geschäftsführers zugegriffen. Die Richter sahen darin einen
schwerwiegenden Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten, da er unter
Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten
auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Seine fristlose Kündigung sei
daher gerechtfertigt (LAG München, 11 Sa 54/09). |