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Aktuelles Arbeitsrecht
Dienstreise: Arbeitgeber muss Unfallschaden am Privat-Pkw erstattenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst noch einmal seine Rechtsprechung bestätigt, nach der ein Arbeitgeber grundsätzlich einen Unfallschaden am Privatfahrzeug des Arbeitnehmers erstatten muss, wenn das Fahrzeug mit seiner Billigung in seinem Betätigungsbereich eingesetzt wird. Allerdings wurden in der Entscheidung auch gleich Ausnahmen zur Regel aufgezeigt:
(BAG, 8 AZR 647/09)
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