Ihr Rechtsanwalt in Hamburg |
Ihre Rechtsanwältin in Hamburg |
Ihre Rechtsanwältin in Hamburg |
|
Aktuelles Recht: |
Aktuelles Arbeitsrecht
Betriebliche Übung: Anspruch auf „Jubiläumsgeld“ bleibt bestehenEin Mitarbeiter hat Anspruch auf Zahlung eines „Jubiläumsgelds“ bei Erreichen des 25. Dienstjubiläums, wenn eine betriebliche Übung bestanden hat und der Arbeitgeber diese auch nicht wirksam beseitigt hat. So lässt sich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm auf den Punkt bringen. Eine solche betriebliche Übung kann insbesondere nicht dadurch beseitigt werden, dass der Arbeitgeber
(LAG Hamm, 8 Sa 643/10)
|